Artikel 3 VO (EU) 2021/2224
Mechanismen und Verfahren für die automatische Datenqualitätskontrolle
(1) Daten, die im gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten und im gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten erfasst und gespeichert werden, werden gemäß den Bestimmungen des Artikels 4 einer automatischen Qualitätskontrolle unterzogen.
(2) Daten, die in den EU-Informationssystemen nach Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/818 erfasst und gespeichert werden, werden gemäß den Regeln für Datenqualitätskontrollmechanismen in diesen Systemen einer automatischen Qualitätskontrolle unterzogen.
(3) Die Datenqualitätskontrollmechanismen werden gemäß den Regeln für die Datenqualitätskontrolle in diesen EU-Informationssystemen und -Interoperabilitätskomponenten ausgelöst.
(4) Damit die Konformität der Eingabedaten mit den für diese Daten geltenden Sperrregeln oder unverbindlichen Regeln bestimmt werden kann, müssen die in Absatz 3 genannten Datenqualitätskontrollmechanismen den Bestimmungen gemäß Abschnitt 1 des Anhangs entsprechen.
(5) Sollen Eingabedaten in den EU-Informationssystemen oder -Interoperabilitätskomponenten nach Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/818 erfasst werden, so wird mittels der Datenqualitätskontrollmechanismen anhand der Datenqualitätsstandards der einzelnen Indikatoren bewertet, inwieweit die Daten mit diesen konform sind. Nach Maßgabe dieser Bewertung weisen die Datenqualitätskontrollmechanismen den Eingabedaten nach dem Verfahren gemäß den Abschnitten 2 und 3 des Anhangs eine Datenqualitätsklassifikation zu.
(6) Die gemeinsamen Datenqualitätsindikatoren sind Vollständigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Eindeutigkeit und Konsistenz.
(7) eu-LISA implementiert die Datenqualitätsstandards für jeden Indikator gemäß den Verfahren des Artikels 5.
(8) Im Einklang mit Abschnitt 4 des Anhangs prüfen die Datenbereinigungs- und Problemerkennungsmechanismen die in den EU-Informationssystemen und -Interoperabilitätskomponenten nach Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/818 gespeicherten Daten regelmäßig auf ihre Gültigkeit und ihre Konformität mit den Qualitätsanforderungen.
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