ANHANG VO (EU) 2021/2225
ABSCHNITT 1
Die in den EU-Informationssystemen und -Interoperabilitätskomponenten zu erfassenden Daten unterliegen Mechanismen für die automatische Qualitätskontrolle, die auf Sperrregeln und unverbindlichen Regeln nach Artikel 2 basieren. Diese in den EU-Informationssystemen und -Interoperabilitätskomponenten implementierten Regeln bestimmen, ob die Erfassung und Speicherung von Eingabedaten erlaubt oder unterbunden wird. Die Sperregeln und unverbindlichen Regeln beruhen auf folgenden Parametern: Länge, Format, Typ, Konformität mit den Qualitätsstandards, Semantik, Wiederholung und Syntax.ABSCHNITT 2
Der Qualitätsüberprüfung unterliegende Eingabedaten werden anhand der Datenqualitätsregeln bewertet, die in den einzelnen EU-Informationssystemen und -Interoperabilitätskomponenten definiert sind (siehe Abschnitt 1). Wenn die für die Eingabedaten geltenden Regeln die Erfassung und Speicherung nicht unterbinden, messen die Datenqualitätskontrollmechanismen die Qualität der Eingabedaten anhand der jeweils anwendbaren Datenqualitätsindikatoren. Die Datenqualitätskontrollmechanismen messen die Qualität der Eingabedaten in Bezug auf jeden relevanten Indikator. Die Datenqualitätskontrollmechanismen berücksichtigen bei der Berechnung des relativen Gewichts jedes Indikators in Bezug auf die Gesamtqualität der Eingabedaten einen Gewichtungskoeffizienten. Zu diesem Zweck werden die Datenqualitätskontrollmechanismen so angepasst, dass sie für eine einzige Datenerhebung in einem Datensatz oder für eine Datenbank gelten. Nach Anwendung des Gewichtungskoeffizienten auf die Eingabedaten erstellen die Datenqualitätskontrollmechanismen ein Eingabedatenprofil, das die Ergebnisse der Anwendung der Indikatorstandards enthält, z. B. numerische Werte zur Bewertung der Qualität der Eingabedaten in Bezug auf jeden Indikator. Tabelle 1 enthält den Mindestsatz von Datenqualitätsindikatoren, z. B. Indikatoren, die im Einklang mit den von den einzelnen EU-Informationssystemen und -Interoperabilitätskomponenten angewandten Regeln immer für Eingabedaten gelten. Dabei handelt es sich um folgende Indikatoren: Vollständigkeit, Genauigkeit, Konsistenz, Aktualität, Eindeutigkeit.Indikator | Beschreibung | Hauptanwendungs-bereich | Maßeinheit |
---|---|---|---|
Vollständigkeit | Grad, zu dem die Eingabedaten in einem bestimmten Nutzungskontext Werte für alle erwarteten Attribute und betreffenden Anforderungen aufweisen. Messung, ob alle obligatorischen Daten vorliegen und die datenbank- oder sektorspezifischen Listen den festgelegten Anforderungen entsprechen. | Obligatorische Datenfelder (alphanumerisch und biometrisch) | Datenvollständigkeitsquote: Verhältnis der Zahl der bereitgestellten Datenzellen zur Zahl der erforderlichen Datenzellen |
Genauigkeit | Grad, zu dem bei den Eingabedaten die Schätzwerte mit den unbekannten tatsächlichen Werten übereinstimmen, und zwar bei Daten in Bezug auf eine Entität, zwischen ähnlichen Daten für vergleichbare Entitäten oder in Bezug auf beides. | Alphanumerische und biometrische Daten | Stichprobenfehlerquoten, „Unit-Non-Response” -Quote, „Item-Non-Response” -Quote, Fehlerquoten bei der Datenerfassung usw. |
Konsistenz | Grad, zu dem die Eingabedaten in einem bestimmten Nutzungskontext Attribute aufweisen, die kohärent und nicht widersprüchlich sind. Messung, inwieweit ein Datensatz den festgelegten Geschäftsregeln entspricht, die zwischen diesen Daten gelten (keine widersprüchlichen Dateninhalte), und zwar bei Daten in Bezug auf eine Entität, zwischen ähnlichen Daten für vergleichbare Entitäten oder in Bezug auf beides. | Alphanumerische Daten | Prozentsatz |
Aktualität | Grad, zu dem die Eingabedaten bis zu einem vordefinierten Datum oder einer vordefinierten Zeit, die die Gültigkeit der Daten oder ihren Nutzungskontext bedingen, bereitgestellt werden. Messung, wie aktuell die Daten sind und ob die erforderlichen Daten bis zum erforderlichen Zeitpunkt bereitgestellt werden können. | Alphanumerische und biometrische Daten | „Time lag — final” (Zeitverzögerung): Zahl der Tage ab dem letzten Referenzdatum bis zu dem Tag, an dem die Eingabedaten bereitgestellt werden |
Eindeutigkeit | Grad, zu dem die Eingabedaten nicht in demselben EU-Informationssystem oder derselben EU-Interoperabilitätskomponente dupliziert werden. | Obligatorische Datenfelder (alphanumerisch und biometrisch) | Prozentualer Anteil der nicht duplizierten Dateneinheiten |
ABSCHNITT 3
Nach der Entwicklung des Eingabedatenprofils nach Maßgabe von Abschnitt 2 werden die Eingabedaten einer Datenqualitätsklassifizierung zugeordnet. Es gibt folgende Datenqualitätsklassifizierungen:- a)
- „gute Qualität” : Das Eingabedatenprofil weist die erforderliche Konformität mit dem anwendbaren Datenqualitätsindikator auf.
- b)
- „geringe Qualität” : Das Eingabedatenprofil weist im Falle einer unverbindlichen Regel nicht die erforderliche Konformität mit den anwendbaren Datenqualitätsindikatoren auf.
- c)
- „abgelehnt” : Das Eingabedatenprofil weist im Falle einer Sperrregel nicht die erforderliche Konformität mit den anwendbaren Datenqualitätsindikatoren auf.
ABSCHNITT 4
Für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 8 werden zwei Arten von Mechanismen angewandt:- a)
- Datenbereinigungsmechanismen: Diese Mechanismen führen Kontrollen zur Ermittlung der Daten durch, bei denen der verbleibende Speicherzeitraum kürzer ist als der Zeitraum, der gemäß den Rechtsvorschriften für das jeweilige EU-Informationssystem oder die jeweilige EU-Interoperabilitätskomponente gilt. Die Datenbereinigungsmechanismen unterrichten den betreffenden Mitgliedstaat über die geplante Löschung der Daten und ermöglichen es ihm, erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
- b)
- Problemerkennungsmechanismen: Diese Mechanismen führen Kontrollen zur Ermittlung der Daten durch, die eine oder mehrere Datenqualitätsregeln oder -standards für die Datenqualitätsindikatoren nicht mehr erfüllen. Im Zuge solcher Kontrollen erhält die zuständige Behörde des Mitgliedstaats gegebenenfalls einen Warnhinweis oder eine Nachricht mit der Angabe, warum die Daten nicht mehr einer oder mehreren Datenqualitätsregeln oder -standards entsprechen. Soweit möglich, enthält der Warnhinweis Angaben zu den Änderungen, die erforderlich sind, damit die Eingabedaten den neuen Regeln oder Standards entsprechen. Solche Kontrollen dürfen keinesfalls zur automatischen Löschung von in den EU-Informationssystemen oder -Interoperabilitätskomponenten gespeicherten Daten führen. Auf neue Daten, die während des laufenden Betriebs der Problemerkennungsmechanismen in einem EU-Informationssystem oder einer Interoperabilitätskomponente erfasst werden, finden die Problemerkennungsmechanismen keine Anwendung.
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