Artikel 8 VO (EU) 2021/2226
Gegebenenfalls wird die Einhaltung der in den Artikeln 4 bis 7 festgelegten Verpflichtungen von einer Benannten Stelle im Rahmen des anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) 2017/745 überprüft.
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