VO (EU) 2021/2240
Durchführungsverordnung (EU) 2021/2240 der Kommission vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist
Informationen
Ausfertigungsdatum15.01.2021
FundstelleAbl. 2021/L 450