Artikel 1 VO (EU) 2021/2288

Nummer 1 Buchstabe h des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/953 erhält folgende Fassung:

h)
Datum der Impfung unter Angabe des Datums der zuletzt erhaltenen Dosis (Zertifikate, in denen der Abschluss der ersten Impfserie bescheinigt wird, werden nur anerkannt, wenn nicht mehr als 270 Tage seit dem Datum der Verabreichung der letzten Dosis in dieser Impfserie vergangen sind);.

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