Präambel VO (EU) 2021/2291
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ( „Tiergesundheitsrecht” )(1), insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.
- (2)
- In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission(2) sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. — im Fall von Aquakulturtieren — Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.
- (3)
- Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission(3) werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.
- (4)
- Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten.
- (5)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Barrow upon Soar, Charnwood, Leicestershire in England und wurde am 30. November 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
- (6)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Thirsk, Hambleton, North Yorkshire in England, in der Nähe von Tutbury, East Staffordshire, Staffordshire in England und in der Nähe von Leominster, North Herefordshire, Herefordshire in England und wurden am 2. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
- (7)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in der Nähe von Gretna, Dumfriesshire, Dumfries und Galloway in Schottland, in der Nähe von Crickhowell, Powys in Wales und in der Nähe von Richmond, Richmondshire, North Yorkshire in England und wurden am 3. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
- (8)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in der Nähe von Newent, Forest of Dean, Gloucestershire in England und in einem neuen Betrieb in der Nähe von Thirsk, Hambleton, North Yorkshire in England und wurden am 5. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
- (9)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Barrow upon Soar, Charnwood, Leicestershire in England und wurde am 6. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
- (10)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Barrow upon Soar, Charnwood, Leicestershire in England und in der Nähe von Pocklington, East Yorkshire, East Riding of Yorkshire in England und wurden am 7. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
- (11)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in der Nähe von Sudbury, Babergh, South Suffolk in England und in einem neuen Betrieb in der Nähe von Thirsk, Hambleton, North Yorkshire in England und wurden am 8. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
- (12)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Annan, Dumfriesshire, Dumfries und Galloway in Schottland und wurde am 9. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
- (13)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in der Nähe von Moffatt, Dumfriesshire, Dumfries und Galloway in Schottland, in der Nähe von Highworth, Swindon, Wiltshire in England und in der Nähe von Clifford, Hereford und South Herefordshire, Herefordshire in England und wurden am 10. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
- (14)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Willington, South Derbyshire, Derbyshire in England und wurde am 11. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
- (15)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Alford, East Lindsey, Lincolnshire in England und wurde am 12. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
- (16)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Alford, East Lindsey, Lincolnshire in England und wurde am 13. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
- (17)
- Die Veterinärbehörden des Vereinigten Königreichs haben im Umkreis von 10 km eine Kontrollzone um die betroffenen Betriebe herum eingerichtet sowie ein Tilgungsprogramm zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza und zur Eindämmung der Ausbreitung dieser Seuche durchgeführt.
- (18)
- Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Informationen über die Seuchenlage in seinem Hoheitsgebiet sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Verhütung einer weiteren Ausbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza vorgelegt. Diese Informationen wurden von der Kommission bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollte der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild aus den Gebieten, für die die Veterinärbehörden des Vereinigten Königreichs aufgrund der jüngsten Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza Beschränkungen erlassen haben, nicht länger zulässig sein.
- (19)
- Die Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 sollten daher entsprechend geändert werden.
- (20)
- Unter Berücksichtigung der derzeitigen Seuchenlage im Vereinigten Königreich in Bezug auf die hochpathogene Aviäre Influenza sollten die mit der vorliegenden Verordnung an der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 vorzunehmenden Änderungen unverzüglich wirksam werden.
- (21)
- Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1.
- (2)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für den Eingang von Sendungen von bestimmten Tieren, bestimmtem Zuchtmaterial und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und für deren anschließende Verbringung und Handhabung (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 379).
- (3)
Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission vom 24. März 2021 zur Festlegung der Listen von Drittländern, Gebieten und Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zulässig ist (ABl. L 114 vom 31.3.2021, S. 1).
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