Artikel 67 VO (EU) 2021/2303

Verwaltungsüberwachung

Die Tätigkeit der Agentur unterliegt den Untersuchungen des Europäischen Bürgerbeauftragten nach Artikel 228 AEUV.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.