Artikel 72 VO (EU) 2021/2303

Ersetzung und Aufhebung

Die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 wird hinsichtlich der Mitgliedstaaten ersetzt, die durch die vorliegende Verordnung gebunden sind. Daher wird die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 aufgehoben.

Hinsichtlich der Mitgliedstaaten, die durch die vorliegende Verordnung gebunden sind gelten Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

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