ANHANG VO (EU) 2021/2304
Zum Zweck der Ausfuhr auszustellendes ergänzendes Zertifikat über den Nichteinsatz von Antibiotika in der ökologischen/biologischen Produktion tierischer Erzeugnisse
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Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass der Unternehmer oder die Unternehmergruppe (Zutreffendes auswählen) folgende ökologische/biologische tierische Erzeugnisse ohne Einsatz von Antibiotika hergestellt hat:
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Name und Unterschrift im Namen der ausstellenden zuständigen Behörde oder gegebenenfalls der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle: |
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