Artikel 1 VO (EU) 2021/2317
Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Protokoll” ) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
Thunfischwadenfänger:
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Spanien: 3 Schiffe
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Frankreich: 1 Schiff
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