ANHANG II VO (EU) 2021/234

ANHANG C

Spalte in Anhang B Anmeldungen/Meldungen/Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Übergangsdatenanforderungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 (TDA) Spalte in Anhang D Projekt im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 Arbeitsprogramm UZK
A1 Summarische Ausgangsanmeldung Anhang 9 — Anlage A entf.
10.
EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
A2 Summarische Ausgangsanmeldung — Expressgutsendungen Anhang 9 — Anlage A entf.
10.
EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
A3 Wiederausfuhrmitteilung entf. entf.
10.
EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
B1 Ausfuhranmeldung und Wiederausfuhranmeldung Anhang 9 — Anlage C1 entf.
10.
EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
B2 Besonderes Verfahren — Veredelung — Anmeldung zur passiven Veredelung Anhang 9 — Anlage C1 entf.
12.
EU-ZK Besondere Verfahren – Komponente 1 Nationales SP EXP
B3 Anmeldung von Unionswaren zum Zolllagerverfahren Anhang 9 — Anlage C1 entf.
12.
EU-ZK Besondere Verfahren – Komponente 1 Nationales SP EXP
B4 Anmeldung zur Versendung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten entf. B4
10.
EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
C1 Vereinfachte Ausfuhrzollanmeldung Anhang 9 — Anlage A entf.
10.
EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem (AES)
C2 Gestellung der Waren im Fall einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Ausfuhr eingereicht werden. entf. C2
12.
EU-ZK Besondere Verfahren – Komponente 1 Nationales SP EXP
D1 Besonderes Verfahren — Anmeldung zum Versandverfahren Anhang 9 – Anlagen C1 und C2 entf.
9.
EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) – Phase 5
D2 Besonderes Verfahren — Anmeldung zum Versandverfahren mit verringertem Datensatz — (Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr) entf. entf.
9.
EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) – Phase 5
D3 Besonderes Verfahren — Versand — Verwendung eines elektronischen Beförderungspapiers als Zollanmeldung — (Beförderung im Luft- und Seeverkehr) D3 Nationales System, das nicht unter den Durchführungsbeschluss 2019/2151 fällt
D4 Gestellungsmitteilung in Bezug auf die vorab eingereichte Anmeldung zum Versandverfahren entf. entf.
9.
EU-ZK: Upgrade des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) – Phase 5
E1 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (T2L/T2LF) Anhang 9 — Anlage C1 entf.
8.
EU-ZK Nachweis des Unionscharakters (PoUS) – Phase 1
E2 Warenmanifest entf. entf.
8.
EU-ZK Nachweis des Unionscharakters (PoUS) – Phase 2
F10 See- und Binnenschiffsverkehr – vollständiger Datensatz – Namenskonnossement mit den erforderlichen Angaben vom Empfänger Anhang 9 — Anlage A entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F11 See- und Binnenschiffsverkehr – vollständiger Datensatz – Sammelkonnossement basierend auf Hauskonnossement(s) mit den erforderlichen Angaben vom Empfänger bis auf Ebene des untersten Hauskonnossements entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F12 See- und Binnenschiffsverkehr — unvollständiger Datensatz — nur Sammelkonnossement entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F13 See- und Binnenschiffsverkehr – unvollständiger Datensatz – nur Namenskonnossement entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F14 See- und Binnenschiffsverkehr – unvollständiger Datensatz – nur Hauskonnossement entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F15 See- und Binnenschiffsverkehr — unvollständiger Datensatz — Hauskonnossement mit den erforderlichen Angaben vom Empfänger entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F16 See- und Binnenschiffsverkehr – unvollständiger Datensatz – Erforderliche Angaben, die vom Empfänger auf der untersten Ebene des Beförderungsvertrags vorzulegen sind (unterstes Hauskonnossement, wenn das Sammelkonnossement kein Namenskonnossement ist) entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F20 Luftfracht (allgemein) – vollständiger Datensatz, eingereicht vor dem Verladen Anhang 9 — Anlage A entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F21 Luftfracht (allgemein) – unvollständiger Datensatz – vor der Ankunft eingereichter MAWB entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F22 Luftfracht (allgemein) – unvollständiger Datensatz – vor der Ankunft eingereichter HAWB –Unvollständiger Datensatz, der von einer Person gemäß Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 127Absatz 6 eingereicht wird 113(1) entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F23 Luftfracht (allgemein) – unvollständiger Datensatz – vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz ohne Nummer des MAWB entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F24 Luftfracht (allgemein) – unvollständiger Datensatz – vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz mit Nummer des MAWB entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F25 Luftfracht (allgemein) – unvollständiger Datensatz –vor dem Verladen im Einklang mit Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichte Nummer des MAWB entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F26 Luftfracht (allgemein) – unvollständiger Datensatz – vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereichter Mindestdatensatz mit zusätzlichen Angaben zum HAWB entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F27 Luftfracht (allgemein) — vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F28 Luftfracht (allgemein) – vor dem Verladen eingereichter vollständiger Datensatz – Direkt AWB entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F29 Luftfracht (allgemein) – vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz – Direkt AWB entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F30 Expressgutsendungen – vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz Anhang 9 — Anlage A entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F31 Summarische Eingangsanmeldung – Expressgutsendungen für Luftfracht im Allgemeinen – Vom Expressbeförderer vor der Ankunft eingereichter vollständiger Datensatz entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F32 Summarische Eingangsanmeldung — Expressgutsendungen — Mindestdatensatz, der im Zusammenhang mit Situationen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 vor dem Verladen einzureichen ist entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 1
F33 Summarische Eingangsanmeldung – Expressgutsendungen für Luftfracht im Allgemeinen – unvollständiger Datensatz – HAWB, der vor der Ankunft von einer Person gemäß Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 113 Absatz 1 eingereicht wird entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F40 Postsendungen – unvollständiger Datensatz – Angaben zum Sammelbeförderungspapier im Straßenverkehr entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F41 Postsendungen – unvollständiger Datensatz – Angaben zum Sammelbeförderungspapier im Schienenverkehr entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F42 Postsendungen – unvollständiger Datensatz – im Einklang mit den für die betreffende Beförderungsart anzuwendenden Fristen eingereichter MAWB mit den erforderlichen Informationen zum Postfrachtbrief entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 2
F43 Postsendungen – unvollständiger Datensatz – vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und gemäß Artikel 113 Absatz 2 eingereichter Mindestdatensatz entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 1
F44 Postsendung – unvollständiger Datensatz – vor dem Verladen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und gemäß Artikel 113 Absatz 2 eingereichte Kennnummer des Postbehälters entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 1
F45 Postsendung – unvollständiger Datensatz – nur Sammelkonnossement entf. entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F50 Straßengüterverkehr Anhang 9 — Anlage A entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
F51 Schienengüterverkehr Anhang 9 — Anlage A entf.
17.
EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) – Release 3
G2 Ankunftsmeldung entf. entf.
13.
EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung
G3 Gestellung der Waren entf. entf.
13.
EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung
G4 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung entf. entf.
13.
EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung
G5 Ankunftsmeldung im Fall von Waren in vorübergehender Verwahrung entf. entf.
13.
EU-ZK Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung
H1 Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und zur Überführung in ein besonderes Verfahren — besondere Verwendung — Anmeldung zur besonderen Verwendung Anhang 9 — Anlage C1 H1
14.
EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H2 Besonderes Verfahren — Lagerung — Anmeldung zum Zolllagerverfahren Anhang 9 — Anlage C1 H2
14.
EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H3 Besonderes Verfahren — Verwendung — Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung Anhang 9 — Anlage C1 H3
14.
EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H4 Besonderes Verfahren — Veredelung — Anmeldung zur aktiven Veredelung Anhang 9 — Anlage C1 H4
14.
EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H5 Anmeldung zur Verbringung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten entf. H5
14.
EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H6 Zollanmeldung im Postverkehr zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr: entf. H6
14.
EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
H7 Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr für eine Sendung, die gemäß Artikel 23 Absatz 1 oder Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 von den Eingangsabgaben befreit ist entf. H7
I1 Vereinfachte Einfuhranmeldung Anhang 9 — Anlage A I1
14.
EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme
I2 Gestellung von Waren bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Einfuhr abgegeben werden. entf. I2
14.
EU-ZK: Upgrade der nationalen Einfuhrsysteme

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