Präambel VO (EU) 2021/269
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 15 Absatz 2 Buchstaben a und d,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden mit der Verordnung (EU) 2020/1693 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) der Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2018/848 sowie andere in der Verordnung (EU) 2018/848 genannte damit zusammenhängende Daten um ein Jahr verschoben.
- (2)
- Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/427 der Kommission(3) wurde die Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich bestimmter detaillierter Produktionsvorschriften für ökologische/biologische Erzeugnisse geändert. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten diese Produktionsvorschriften ab dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2018/848 gelten.
- (3)
- Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/427 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (4)
- Da diese Verordnung so bald wie möglich gelten muss, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2021 gelten —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1.
- (2)
Verordnung (EU) 2020/1693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich ihres Geltungsbeginns und bestimmter anderer in der genannten Verordnung angegebener Daten (ABl. L 381 vom 13.11.2020, S. 1).
- (3)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/427 der Kommission vom 13. Januar 2020 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter detaillierter Produktionsvorschriften für ökologische/biologische Erzeugnisse (ABl. L 87 vom 23.3.2020, S. 1).
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