Artikel 1 VO (EU) 2021/345
Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang wird aus Natriumchlorid durch Elektrolyse hergestelltes Aktivchlor als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3, 4 und 5 genehmigt.
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