Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/349
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 25. Februar 2021
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Wolfgang Burtscher
Generaldirektor
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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