ANHANG VO (EU) 2021/365

Gebräuchliche Bezeichnung

IUPAC-Bezeichnung

Kennnummern

Mindestreinheit des Wirkstoffs (1) Datum der Genehmigung Genehmigung befristet bis Produktart Spezifische Bedingungen
Aktivchlor, freigesetzt aus Hypochlorsäure

IUPAC-Bezeichnung: Hypochlorsäure

EG-Nr.: 232-232-5

CAS-Nr.: 7790-92-3

Spezifikation für Hypochlorsäure (als Trockengewicht mind. 90,87 % w/w), die Aktivchlor freisetzt.

Hypochlorsäure ist die prädominante Spezies bei einem pH-Wert von 3,0-7,4.

1. Juli 2021 30. Juni 2031 1 Bei der Produktbewertung sind insbesondere die Aspekte Exposition, Risiken und Wirksamkeit im Zusammenhang mit etwaigen Verwendungen zu berücksichtigen, die unter einen Zulassungsantrag fallen, bei der Risikobewertung für den Wirkstoff auf Unionsebene jedoch nicht berücksichtigt wurden.

Fußnote(n):

(1)

Die in dieser Spalte angegebene Reinheit war die Mindestreinheit des bewerteten Wirkstoffs. Der Wirkstoff in dem in Verkehr gebrachten Produkt kann dieselbe oder eine andere Reinheit aufweisen, sofern er nachgewiesenermaßen technisch äquivalent zu dem bewerteten Wirkstoff ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.