Artikel 16 VO (EU) 2021/379
Aufhebung
(1) Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33) wird mit Wirkung vom 26. Juni 2021 aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.
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