Artikel 18 VO (EU) 2021/379

Schlussbestimmung

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 26. Juni 2021.

Artikel 5, Artikel 8 und Artikel 9 gelten jedoch ab dem 1. Februar 2022.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.