ANHANG VO (EU) 2021/397

Der folgende Eintrag wird der Liste im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 (Liste der in Artikel 2 genannten Personen, Einrichtungen und Organisationen) hinzugefügt:

6.
Sultan Saleh Aida Aida Zabin

Weitere Angaben: Direktor der Kriminalpolizei in Sanaa. Hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Jemen bedrohen. Tag der Benennung durch die VN: 25.2.2021.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Sultan Saleh Aida Aida Zabin hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Jemen bedrohen, auch an Verstößen gegen geltendes humanitäres Völkerrecht und an Menschenrechtsverletzungen in Jemen.

Sultan Saleh Aida Aida Zabin ist Direktor der Kriminalpolizei in Sanaa. Er hat bei der Politik der Einschüchterung und des systematischen Einsatzes von Festnahmen, Inhaftierungen, Folter, sexueller Gewalt und Vergewaltigung politisch aktiver Frauen eine zentrale Rolle gespielt. Als Direktor der Kriminalpolizei ist Zabin unmittelbar oder aufgrund seiner Position für die Nutzung mehrerer Orte der Freiheitsentziehung, einschließlich Hausarrest, Polizeistationen, offizieller Haftanstalten und Gewahrsamseinrichtungen sowie geheimer Hafteinrichtungen, verantwortlich und daran mitschuldig. An diesen Orten wurden Frauen, darunter mindestens eine Minderjährige, gewaltsam verschleppt, wiederholt verhört, vergewaltigt, gefoltert und der Zwangsarbeit unterworfen und ihnen wurde rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Zabin selbst hat in einigen Fällen direkte Folter verübt.

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