Präambel VO (EU) 2021/397
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 18. Dezember 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 angenommen.
- (2)
- Am 25. Februar 2021 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2564 (2021) angenommen, in der unter anderem eine Person benannt wird, die restriktiven Maßnahmen unterliegen soll.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 60.
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