Artikel 17 VO (EU) 2021/403

Muster der Veterinärbescheinigungen und Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen für den Eingang bestimmter Kategorien von Vögeln und ihres Zuchtmaterials in die Union

Die Veterinärbescheinigungen und Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b, die für den Eingang bestimmter Kategorien von Vögeln und ihres Zuchtmaterials in die Union zu verwenden sind, entsprechen je nach betroffener Kategorie von Vögeln und betroffenem Zuchtmaterial einem der folgenden Muster:

a)
BPP, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 22, für Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel
b)
BPR, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 23, für Zuchtlaufvögel oder Nutzlaufvögel
c)
DOC, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 24, für Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel
d)
DOR, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 25, für Eintagsküken von Laufvögeln
e)
HEP, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 26, für Bruteier von Geflügel, ausgenommen Laufvögel
f)
HER, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 27, für Bruteier von Laufvögeln
g)
SPF, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 28, für spezifiziert pathogenfreie Eier
h)
SP, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 29, für zur Schlachtung bestimmtes Geflügel, ausgenommen Laufvögel
i)
SR, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 30, für zur Schlachtung bestimmte Laufvögel
j)
POU-LT20, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 31, für weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel
k)
HE-LT20, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 32, für weniger als 20 Bruteier von Geflügel, ausgenommen Laufvögel
l)
CAPTIVE-BIRDS, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 33, für in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen nach dem Eingang in die Union unverzüglich freigelassene Brieftauben
m)
RACING PIGEONS-IMMEDIATE RELEASE, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 34, für nach dem Eingang in die Union unverzüglich freigelassene Brieftauben
n)
HE-CAPTIVE-BIRDS, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 35, für Bruteier von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln

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