ANHANG XV VO (EU) 2021/404

FLEISCHERZEUGNISSE VON HUFTIEREN, GEFLÜGEL UND FEDERWILD

TEIL 1

Abschnitt A

Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen verarbeiteter Fleischerzeugnisse zulässig ist, die der unspezifischen risikomindernden Behandlung A oder den Behandlungen B, C oder D für Fleischerzeugnisse (gemäß Anhang XXVI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692) unterzogen wurden, die für jede Tierart, aus der das Fleisch gewonnen wurde, erforderlich sind

ISO-Code und Name

des Drittlands oder Gebiets

Zone

gemäß Teil 2

Tierart, aus der das verarbeitete Fleisch gewonnen wurde, siehe Begriffsbestimmungen, auf die in Artikel 2 verwiesen wird
RinderSchafe und ZiegenSchweineAls Farmwild gehaltene Huftiere (ausgenommen Schweine)Als Farmwild gehaltene Schweine (ausgenommen Hausschweinrassen)Wild lebende Huftiere (ausgenommen Schweine)Wild lebende Schweine (ausgenommen Hausschweinrassen)Geflügel, ausgenommen LaufvögelLaufvögelFederwildVeterinärbescheinigungen

Spezifische Bedingungen

gemäß Teil 3

1234567891011121314

AR

Argentinien

AR-0CCCCCCCAAD

MPNT(**)

MPST

AR-1CCCCCCCAAD

MPNT(**)

MPST

AR-2AACAACCAAD

MPNT(**)

MPST

AU

Australien

AU-0AAAAAAADDD

MPNT(**)

MPST

BA

Bosnien und Herzegowina

BA-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigANicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

BH

Bahrain

BH-0BBBBBCCNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

BR

Brasilien

BR-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDDDMPST
BR-1Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDAA

MPNT(**)

MPST

BR-2CCCCCCNicht zulässigDDDMPST
BR-3Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigADD

MPNT(**)

MPST

BR-4BNicht zulässigNicht zulässigBNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDDDMPST

BW

Botsuana

BW-0BBBBBBBNicht zulässigDNicht zulässigMPST

BY

Belarus

BY-0CCCCCCCNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

CA

Kanada

CA-0AAAAAAANicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

CA-1AAAAAAAAAA

MPNT(**)

MPST

CA-2AAAAAAADDD

MPNT(**)

MPST

CH

Schweiz

CH-0Vorbehaltlich des in Anhang I Nummer 7 genannten Abkommens

CL

Chile

CL-0AAAAABBNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

CL-1AAAAABBAAA

MPNT(**)

MPST

CL-2AAAAABBDDD

MPNT(**)

MPST

CN

China

CN-0BBBBBBBBBBMPST
CN-1BBBBBBBDBBMPST

CO

Kolumbien

CO-0BBBBBBBNicht zulässigANicht zulässig

MPNT(**)

MPST

ET

Äthiopien

ET-0BBBBBBBNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

GB

Vereinigtes Königreich

GB-0AAAAAAANicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

GB-1AAAAAAAAAA

MPNT(**)

MPST

GB-2AAAAAAADDD

MPNT(**)

MPST

GG

Guernsey

GG-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig

GL

Grönland

GL-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigA

MPNT(**)

MPST

HK

Hongkong

HK-0BBBBBBBDDNicht zulässigMPST

IL

Israel

IL-0BBBBBBBDDDMPST

IM

Insel Man

IM-0Nicht zulässigANicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

IN

Indien

IN-0BBBBBBBNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

JE

Jersey

JE-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig

JP

Japan

JP-0ANicht zulässigBABNicht zulässigNicht zulässigDNicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

KE

Kenia

KE-0BBBBBBBNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

KR

Südkorea

KR-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDDDMPST

MA

Marokko

MA-0BBBBBBBDNicht zulässigNicht zulässigMPST

MD

Moldau

MD-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDNicht zulässigNicht zulässigMPST

ME

Montenegro

ME-0AA

C oder D

(***)

A

C oder D

(***)

DNicht zulässigDDNicht zulässig

MPNT(***)

MPST

MG

Madagaskar

MG-0BBBBBBBDDDMPST

MK

Republik Nordmazedonien

MK-0AABABBBANicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

MU

Mauritius

MU-0BBBBBBBNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

MX

Mexiko

MX-0ADDADDDDDD

MPNT(**)

MPST

MY

Malaysia

MY-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig
MY-1Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDDDMPST

NA

Namibia

NA-0BBBBBBBNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

NC

Neukaledonien

NC-0ANicht zulässigNicht zulässigANicht zulässigANicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

NZ

Neuseeland

NZ-0AAAAAAAAAA

MPNT(**)

MPST

PM

St. Pierre und Miquelon

PM-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDNicht zulässigNicht zulässigMPST

PY

Paraguay

PY-0CCCCCCCNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

RS

Serbien

RS-0AAB oder CADDDDDNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

RU

Russland

RU-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigCCDNicht zulässigNicht zulässigMPST
RU-2C oder D1C oder D1C oder D1C oder D1C oder D1CCDNicht zulässigNicht zulässigMPST

SG

Singapur

SG-0BBBBBBBDDNicht zulässigMPST

SZ

Eswatini

SZ-0BBBBBBBNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

TH

Thailand

TH-0BBBBBBBAAD

MPNT(**)

MPST

TN

Tunesien

TN-0CCBCBBBAAD

MPNT(**)

MPST

TR

Türkei

TR-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDDDMPST

UA

Ukraine

UA-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig
UA-1Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigAAA

MPNT(**)

MPST

UA-2Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDDDMPST

US

Vereinigte Staaten

US-0AAAAAAANicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig

MPNT(**)

MPST

US-1AAAAAAAAAA

MPNT(**)

MPST

US-2AAAAAAADDD

MPNT(**)

MPST

UY

Uruguay

UY-0CCBCBNicht zulässigNicht zulässigDAD

MPNT(**)

MPST

XK

Kosovo

XK-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigC oder DNicht zulässigNicht zulässigMPST1

ZA

Südafrika

ZA-0CCCCCCCDDDMPST

ZW

Simbabwe

ZW-0CCBCBBBDDDMPST

Abschnitt B

Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen verarbeiteter Fleischerzeugnisse der Art Biltong/Jerky zulässig ist und die gemäß Anhang XXVI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Behandlung unterzogen wurden, die den einzelnen Tierarten zugeordnet ist, aus denen das Fleisch gewonnen wurde

ISO-Code und Name

des Drittlands oder Gebiets

Zone

gemäß Teil 2

Tierart, aus der das verarbeitete Fleisch gewonnen wurde
RinderSchafe und ZiegenSchweineAls Farmwild gehaltene Huftiere (ausgenommen Schweine)

Als Farmwild gehaltene Schweine

(ausgenommen Hausschweinrassen)

Wild lebende Huftiere (ausgenommen Schweine)

Wild lebende Schweine

(ausgenommen Hausschweinrassen)

Geflügel, ausgenommen LaufvögelLaufvögelFederwildVeterinärbescheinigungen

Spezifische Bedingungen

gemäß Teil 3

1234567891011121314

AR

Argentinien

AR-0FFNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

BR

Brasilien

BR-2E oder FNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

NA

Namibia

NA-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST
NA-1EENicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

UY

Uruguay

UY-0ENicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigMPST

ZA

Südafrika

ZA-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDDDMPST

ZW

Simbabwe

ZW-0Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigDDDMPST

TEIL 2

Name

des Drittlands oder Gebiets

Code

der Zone

Beschreibung der Zone
ArgentinienAR-1Die unter AR-1 und AR-3 in Anhang XIII Teil 2 definierten Gebiete
AR-2Die unter AR-2 in Anhang XIII Teil 2 definierten Gebiete
BrasilienBR-1Bundesstaaten Rio Grande do Sul, Santa Catarina, Paraná, São Paulo und Mato Grosso do Sul
BR-2Die unter BR-1, BR-2, BR-3 und BR-4 in Anhang XIII Teil 2 definierten Gebiete
BR-3Bundesstaaten Goiás, Minas Gerais, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Paraná, Rio Grande do Sul, Santa Catarina und São Paulo
BR-4Distrito Federal, Bundesstaaten Acre, Rondônia, Pará, Tocantins, Maranhão, Piauí, Bahia, Ceará, Rio Grande do Norte, Paraíba, Pernambuco, Alagoas und Sergipe
KanadaCA-1Gesamtes Hoheitsgebiet Kanadas, ausgenommen das Gebiet CA-2
CA-2Die unter CA-2 in Anhang XIV Teil 2 beschriebenen Zonen Kanadas, vorbehaltlich der in den Spalten 6 und 7 der Tabelle in Teil 1 Abschnitt B jenes Anhangs genannten Daten
ChileCL-1Gesamtes Hoheitsgebiet Chiles, ausgenommen das Gebiet CL-2
CL-2Die unter CL-2 in Anhang XIV Teil 2 beschriebenen Zonen Chiles, vorbehaltlich der in den Spalten 6 und 7 der Tabelle in Teil 1 jenes Anhangs genannten Daten
ChinaCN-1Provinz Shandong
Vereinigtes KönigreichGB-1Gesamtes Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs ausgenommen das Gebiet GB-2
GB-2Die unter GB-2 in Anhang XIV Teil 2 beschriebenen Zonen des Vereinigten Königreichs, vorbehaltlich der in den Spalten 6 und 7 der Tabelle in Teil 1 Abschnitt B jenes Anhangs genannten Daten
MalaysiaMY-0Gesamtes Hoheitsgebiet
MY-1Nur die malaysische Halbinsel (West-Malaysia)
NamibiaNA-1Südlich des Seuchenschutz-Sperrgürtels von Palgrave Point im Westen bis Gam im Osten
RusslandRU-2Region Kaliningrad
UkraineUA-1Gesamtes Hoheitsgebiet der Ukraine, ausgenommen das Gebiet UA-2
UA-2Die unter UA-2 in Anhang XIV Teil 2 beschriebenen Gebiete der Ukraine, vorbehaltlich der in den Spalten 7 und 8 der Tabelle in Teil 1 jenes Anhangs genannten Daten
Vereinigte StaatenUS-1Gesamtes Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten, ausgenommen das Gebiet US-2
US-2Die unter US-2 in Anhang V Teil 2 beschriebenen Zonen der Vereinigten Staaten, vorbehaltlich der in den Spalten 6 und 7 der Tabelle in Teil 1 Abschnitt B jenes Anhangs genannten Daten

TEIL 3

1Das Drittland, das Gebiet oder die Zone derselben ist für den Eingang in die Union von Sendungen von Geflügelfleischerzeugnissen aus Fleisch zugelassen, das aus der Union oder aus Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben stammt, aus denen der Eingang diesen frischen Fleisches in die Union zulässig ist.

Fußnote(n):

(*)

„A” bedeutet, dass keine der risikomindernden Behandlungen B, C oder D (gemäß Anhang XXVI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692) erforderlich ist.

(**)

Nur für Waren, denen die Behandlung „A” zugeordnet wurde.

(***)

Nur im Fall von rohem Schinken, der für mindestens 9 Monate einer Behandlung in Form einer natürlichen Fermentation und Reifung ausgesetzt werden muss, die anschließend folgende Erzeugnismerkmale gewährleistet:

Aw-Wert von höchstens 0,93,

pH-Wert von höchstens 6,0.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.