ANHANG XXII VO (EU) 2021/404
EINGANG BESTIMMTER SENDUNGEN IN DIE UNION, FÜR DIE DIE UNION NICHT DER ENDGÜLTIGE BESTIMMUNGSORT IST, UND EINGANG IN DIE UNION BESTIMMTER SENDUNGEN, DIE AUS DER UNION STAMMEN UND IN DIE UNION ZURÜCKKEHREN
TEIL 1
ISO-Code und Name des Drittlands oder Gebiets |
Zone gemäß Teil 2 |
Waren aus dem in Spalte 1 genannten Drittland oder Gebiet, deren Durchfuhr durch die Union an einen Bestimmungsort außerhalb der Union zulässig ist |
Waren deren Rückkehr in die Union nach Durchfuhr durch das in Spalte 1 genannte Drittland oder Gebiet zulässig ist |
Veterinärbescheinigungen |
Spezifische Bedingungen gemäß Teil 3 |
Tiergesundheitsgarantien gemäß Teil 4 |
Anfangsdatum |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
BA Bosnien und Herzegowina |
Frisches Fleisch von Rindern | BOV | Aus Bosnien und Herzegowina über Bulgarien in die Türkei | ||||
BA-0 | |||||||
Frisches Fleisch von Huftieren | BOV, OV/CAP, POR | Aus Bosnien und Herzegowina über Kroatien in andere Drittländer | |||||
Frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel Frisches Fleisch von Laufvögeln Frisches Fleisch von Federwild Eier Eiprodukte Spezifiziert pathogenfreie Eier |
POU, RAT, GBM, E, EP, SPF | Aus Bosnien und Herzegowina über Kroatien in andere Drittländer | |||||
Fleischerzeugnisse | MPST | Aus Bosnien und Herzegowina über Kroatien in andere Drittländer | |||||
Fleischerzeugnisse von Rindern und Farmwild (ausgenommen Schweine) | MPST | Aus Bosnien und Herzegowina durch die Union | |||||
Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis | MILK-RM, MILK-RMP/NT, COLOSTRUM, COLOSTRUM-BP, DAIRY- PRODUCTS-PT | Aus Bosnien und Herzegowina über Kroatien in andere Drittländer | |||||
BY Belarus |
BY-0 |
Frisches Fleisch von Geflügel Eier und Eiprodukte |
POU, E, EP | Aus Belarus nach Kaliningrad über Litauen | |||
GB Vereinigtes Königreich |
GB-0 | Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission(1) | Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten | Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete | |||
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten | STORAGE-TC-PAO | Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden | |||||
GG Guernsey |
GG-0 | Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 | Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten | Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete | |||
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten | STORAGE-TC-PAO | Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden | |||||
IM Insel Man |
IM-0 | Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 | Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten | Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete | |||
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten | STORAGE-TC-PAO | Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden | |||||
JE Jersey |
JE-0 | Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 | Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten | Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete | |||
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten | STORAGE-TC-PAO | Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden | |||||
ME Montenegro |
ME-0 | Schafe und Ziegen | OV/CAP-INTRA-Y | Aus der Union zur sofortigen Schlachtung in der Union | |||
Rinder | BOV-INTRA-X | Aus der Union zur Mast in der Union | |||||
MK Republik Nordmazedonien |
MK-0 | Schafe und Ziegen | OV/CAP-INTRA-Y | Aus der Union zur sofortigen Schlachtung in der Union | |||
Rinder | BOV-INTRA-X | Aus der Union zur Mast in der Union | |||||
RS Serbien |
RS-0 | Schafe und Ziegen | OV/CAP-INTRA-Y | Aus der Union zur sofortigen Schlachtung in der Union | |||
Rinder | BOV-INTRA-X | Aus der Union zur Mast in der Union | |||||
RU Russland |
RU-2 | Rinder | BOV-X-TRANSIT-RU | Aus Kaliningrad über Litauen ins russische Kernland | |||
RU-0 | Frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse von gehaltenen und wild lebenden Huftieren | Keine Veterinärbescheinigung erforderlich | Aus Russland nach Russland | ||||
RU-0 |
Frisches Fleisch von Geflügel, einschließlich Laufvögel Frisches Fleisch von Federwild Eier und Eiprodukte SPF-Eier Fleischerzeugnisse von Geflügel |
Keine Veterinärbescheinigung erforderlich | Aus Russland nach Russland | ||||
RU-0 | Wassertiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs daraus | Keine Veterinärbescheinigung erforderlich | Aqua – Russland nach Russland | ||||
RU-1 | Fleischerzeugnisse von Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen, als Farmwild gehaltenen Huftieren, einschließlich Schweinen | MPST | Russland durch die EU in Drittländer | ||||
SG Singapur |
SG-0 | Frisches Fleisch | NZ-TRANSIT-SG | Aus Neuseeland über Singapur in die Union |
TEIL 2
Name des Drittlands oder Gebiets |
Code der Zone |
Beschreibung der Zone |
---|---|---|
RU Russland |
RU-1 | Gesamtes Hoheitsgebiet, ausgenommen die Region Kaliningrad |
RU-2 | Region Kaliningrad |
TEIL
Aus Bosnien und Herzegowina über Bulgarien in die Türkei |
Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 3 der Tabelle in Teil 1 genannten Waren, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und über Bulgarien durch die Union in die Türkei durchgeführt werden. |
Aus Bosnien und Herzegowina über Kroatien in andere Drittländer |
Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 3 der Tabelle in Teil 1 genannten Waren, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und nach der Durchfuhr durch Kroatien für andere Drittländer oder Gebiete bestimmt sind. |
Aus Bosnien und Herzegowina durch die Union |
Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 3 der Tabelle in Teil 1 genannten Waren, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und nach der Durchfuhr durch die Union für andere Drittländer oder Gebiete bestimmt sind. |
Aus Belarus nach Kaliningrad über Litauen | Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 3 der Tabelle in Teil 1 genannten Waren, die aus Belarus stammen und nach der Durchfuhr durch Litauen für Kaliningrad bestimmt sind. |
Aus der Union zur sofortigen Schlachtung in der Union |
Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 4 der Tabelle in Teil 1 genannten Tierarten, die aus einem Mitgliedstaat stammen und nach der Durchfuhr durch das/die in Spalte 2 jener Tabelle genannte Drittland, Gebiet oder Zone für einen anderen Mitgliedstaat bestimmt sind. Diese Sendungen dürfen unter folgenden Bedingungen zur Schlachtung in die Union zurückkehren:
|
Aus der Union zur Mast in der Union |
Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in der Tabelle in Teil 1 genannten Tierarten, die aus einem Mitgliedstaat stammen und nach der Durchfuhr durch das/die in Spalte 2 jener Tabelle genannte Drittland, Gebiet oder Zone für einen anderen Mitgliedstaat bestimmt sind. Diese Sendungen dürfen nur unter folgenden Bedingungen zur Mast in einem Betrieb in der Union in die Union zurückkehren:
|
Aus Kaliningrad über Litauen ins russische Kernland |
Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 3 der Tabelle in Teil 1 genannten Tierarten, die aus der russischen Region Kaliningrad stammen und für einen Bestimmungsort außerhalb der Union bestimmt sind. Die Durchfuhr dieser Sendungen durch Litauen ist unter folgenden Bedingungen möglich:
|
Aus Russland nach Russland |
Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 3 der Tabelle in Teil 1 genannten Tierarten aus Russland, die für Russland bestimmt sind. Die Durchfuhr dieser Sendungen durch Lettland, Litauen oder Polen ist unter folgenden Bedingungen möglich:
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Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete | Sendungen von Tieren und Zuchtmaterial, die unter die Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 fallen und aus einem Mitgliedstaat stammen und nach Durchfuhr durch das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete in die Union verbracht werden sollen, dürfen in die Union verbracht werden, sofern ihnen eine Bescheinigung gemäß den Musterbescheinigungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236 der Kommission(2) und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 für Verbringungen von Tieren und Zuchtmaterial innerhalb der Union beiliegt. |
Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden | Aus der Union stammende Sendungen von Waren gemäß Teil 1 Spalte 4, die in die in Teil 1 Spalte 2 genannte Zone verbracht und anschließend nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden, dürfen in die Union verbracht werden, sofern sie zusätzlich zu den Begleitdokumenten der Sendung für ihre Ausfuhr in das Drittland oder Gebiet von der Musterbescheinigung „STORAGE-TC-PAO” gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 der Kommission begleitet sind. |
Aqua – Russland nach Russland |
Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 3 der Tabelle in Teil 1 genannten Waren aus Russland, die für Russland bestimmt sind. Die Durchfuhr dieser Sendungen durch Lettland, Litauen oder Polen ist unter folgenden Bedingungen möglich:
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Russland durch die EU in Drittländer | Die Genehmigung gilt nur für Sendungen von Fleischerzeugnissen aus der in Spalte 3 der Tabelle in Teil 1 genannten Tierart; die Fleischerzeugnisse müssen der risikomindernden Behandlung „C” gemäß Anhang XXVIII der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 unterzogen worden sein. |
Aus Neuseeland über Singapur in die Union | Die Genehmigung gilt nur für Sendungen der in Spalte 4 der Tabelle in Teil 1 genannten Waren, die aus Neuseeland stammen und vor dem Eingang in die Union durch Singapur mit Entladung, möglicher Lagerung und Umladung durchgeführt werden. |
TEIL 4
KeineFußnote(n):
- (1)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für den Eingang von Sendungen von bestimmten Tieren, bestimmtem Zuchtmaterial und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und für deren anschließende Verbringung und Handhabung (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 379, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/692/oj).
- (2)
Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236 der Kommission vom 16. Dezember 2020 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) 2016/429 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen für den Eingang in die Union von Sendungen von Wassertieren und von bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Wassertieren und für deren Verbringungen innerhalb der Union sowie hinsichtlich der amtlichen Bescheinigungstätigkeit im Zusammenhang mit derartigen Bescheinigungen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 (ABl. L 442 vom 30.12.2020, S. 410).
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