ANHANG VO (EU) 2021/407

In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird unter Kategorie 6 der Liste der unter Artikel 25 Buchstabe a fallenden Wirkstoffe folgender Eintrag angefügt:

EG-Nummer Name/Gruppe Einschränkung Bemerkung
201-069-1 Zitronensäure Mindestreinheit des Wirkstoffs(*): 995 g/kg CAS No 77-92-9

Fußnote(n):

(*)

Die in dieser Spalte angegebene Reinheit war die Mindestreinheit des bewerteten Wirkstoffs. Der Wirkstoff in dem in Verkehr gebrachten Produkt kann dieselbe oder eine andere Reinheit aufweisen, sofern er nachgewiesenermaßen technisch äquivalent zu dem bewerteten Wirkstoff ist.

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