ANHANG VO (EU) 2021/436

ANHANG V

TEIL A

1.
ANGABEN ZUM JÄHRLICHEN/ABSCHLIESSENDEN DURCHFÜHRUNGSBERICHT

CCI-Nr. <type= „S” maxlength = 15 input= „S” >
Titel <type= „S” maxlength = 255 input= „G” >
Version <type= „N” input= „G” >
Berichtsjahr <type= „N” input= „G” >
Datum der Genehmigung des Berichts durch den Begleitausschuss <type= „D” input= „M” >

2.
ÜBERBLICK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2 und Artikel 111 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Wichtigste Informationen zur Durchführung des operationellen Programms für das betreffende Jahr, einschließlich Finanzinstrumenten, mit Bezug auf die Finanz- und Indikatordaten. <type= „S” maxlength = 7000 input= „M” >

3.
DURCHFÜHRUNG DER PRIORITÄTSACHSE (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

3.1.
Überblick über die Durchführung(1)(2)

IDPrioritätsachseWichtigste Informationen zur Durchführung der Prioritätsachse mit Verweis auf wichtigste Entwicklungen, erhebliche Probleme und zu deren Bewältigung unternommene Schritte
<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” >< type= „S” maxlength= „1750” input= „M” >

3.2.
Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)(3)

Daten für gemeinsame und programmspezifische Indikatoren, aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität und übermittelt in den nachstehenden Tabellen 1 und 4.

Tabelle 1

Ergebnisindikatoren für den EFRE, den EFRE REACT-EU und den Kohäsionsfonds (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse und spezifischem Ziel); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe” (4)

JÄHRLICHER WERT
IDIndikatorEinheit für die Messung

Regionenkategorie

(ggf.)

BasiswertBasisjahrZielwert (2023)2014151617181920212223Anmerkungen, ggf.
<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type=’N or „S” input= „G” ><type= „N” input= „G” ><type= „N” or „S” input= „G” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” >< type= „S” maxlength= „875” input= „M” >
MFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFI

Tabelle 2A

Gemeinsame Ergebnisindikatoren für den ESF und den EFRE REACT-EU (ggf. aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität und Regionenkategorie). Daten zu allen gemeinsamen ESF- und ESF-REACT-EU-Ergebnisindikatoren (mit und ohne Ziel) sind aufgeschlüsselt nach Geschlecht zu übermitteln. Bei der Prioritätsachse „Technische Hilfe” sollen nur die gemeinsamen Indikatoren aufgeführt werden, für die ein Ziel gesetzt wurde(5)(6)

Investitionspriorität:

IDIndikatorRegionenkategorieGemeinsamer Outputindikator als Grundlage für die Festlegung des ZielsEinheit für die Messung von Basis- und Zielwert

Zielwert (2023)

(Aufschlüsselung nach Geschlecht optional für Ziel)

2014201520162017201820192020202120222023

Kumulierter Wert

(automatisch berechnet)

Verwirklichungsquote

Aufschlüsselung nach Geschlecht, optional

<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „N” or „S” input= „G” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” input= „G” ><type= „P” input= „G” >
jährlicher Wert
InsgesamtMFMFMFFMMFMFMFMFMFMFMFInsgesamtMFIMF
Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind
Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren
Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen
Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige
Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen, einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige
Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige(7)
Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat (8)
Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige (9)
Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige (10)

Tabelle 2B

Ergebnisindikatoren für die YEI und die YEI REACT-EU aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse oder Teil einer Prioritätsachse (Artikel 19 Absatz 3, Anhänge I und II der ESF-Verordnung)(11)

IDIndikatorEinheit für die Messung des Zielwerts

Zielwert (2023)

(Aufschlüsselung nach Geschlecht optional für Ziel)

2014201520162017201820192020202120222023Kumulierter Wert (automatisch berechnet)

Verwirklichungsquote

Aufschlüsselung nach Geschlecht, optional

<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „N” or „S” input= „G” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” input= „G” ><type= „P” input= „G” >
jährlicher Wert
InsgesamtMFMFMFMFMFMFMFMFMFMFMFInsgesamtMFInsgesamtMF
Arbeitslose Teilnehmer, die die Teilnahme an dem durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützten Vorhaben beendet haben
Arbeitslose Teilnehmer, denen nach ihrer Teilnahme eine Arbeitsstelle oder eine weiterführende Ausbildung, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird
Arbeitslose Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen oder einen Arbeitsplatz, einschließlich einer selbstständigen Tätigkeit, haben
Langzeitarbeitslose Teilnehmer, die die Teilnahme an dem durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützten Vorhaben beendet haben
Langzeitarbeitslose Teilnehmer, denen nach ihrer Teilnahme eine Arbeitsstelle oder eine weiterführende Ausbildung, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird
Langzeitarbeitslose Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen oder einen Arbeitsplatz, einschließlich einer selbstständigen Tätigkeit, haben
Nichterwerbstätige Teilnehmer ohne schulische/berufliche Bildung, die die Teilnahme an dem durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützten Vorhaben beendet haben
Nicht erwerbstätige Teilnehmer, denen nach ihrer Teilnahme eine Arbeitsstelle oder eine weiterführende Ausbildung, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird
Nicht erwerbstätige Teilnehmer ohne schulische/berufliche Bildung, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen oder einen Arbeitsplatz, einschließlich einer selbstständigen Tätigkeit, haben
Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme eine weiterführende Ausbildung, zu einer Qualifizierung führende Schulungsprogramme, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren (12)
Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben (13)
Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme selbstständig sind (14)
Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind
Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren
Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen
Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige
Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen, einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige
Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige (15)
Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat (16)
Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige (17)
Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige (18)

Tabelle 2C

Programmspezifische Ergebnisindikatoren für den ESF und den EFRE REACT-EU (ggf. aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität und Regionenkategorie); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe” Für die YEI programmspezifischen Indikatoren: für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse zur Unterstützung der YEI ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie nicht notwendig.(19) Für die YEI REACT-EU programmspezifischen Indikatoren ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie nicht anwendbar.

Investitionspriorität:

IDIndikatorESF/YEIRegionenkategorie (ggf.)Einheit für die Messung für den IndikatorEinheit für die Messung für Basis- und ZielwertZielwert (2023)2014201520162017201820192020202120222023Verwirklichungsquote
<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „N” or „S” input= „G” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” ><type= „N” or „S” input= „M” >

<type= „P” input= „G” >

(Nur für quantitative Ergebnisindikatoren)

jkjkjkjkjkjkjkjkjkjk
IMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMF
Sowohl jährlicher als auch kumulierter Wert sind obligatorisch. Kann kein jährlicher Wert angegeben werden (z. B. weil Prozentsätze angegeben werden und der Nenner null würde), so entfällt der jährliche Wert. Die kumulierten Werte der Indikatoren, angegeben in absoluten Zahlen und Prozentsätzen im Verhältnis zum Bezugsoutputindikator, werden automatisch berechnet.

Tabelle 3A

Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren für den EFRE, den EFRE REACT-EU und den Kohäsionsfonds (nach Prioritätsachse, Investitionspriorität, aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie für den EFRE; gilt auch für die Prioritätsachsen „Technische Hilfe” )(20)

Investitionspriorität:

IDIndikatorEinheit für die MessungFondsRegionenkategorie (ggf.)Zielwert (2023) (21)2014151617181920212223Anmerkungen (ggf.)
<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „N” input= „G” ><type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” <type= „N” input= „M” < type= „S” maxlength= „875” input= „M” >
MFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFI

Kumulierter Wert — durch ausgewählte Vorhaben zu erbringender Output

[von den Begünstigten vorgelegte Prognose]

Kumulierter Wert — durch Vorhaben erbrachter Output

[tatsächliche Errungenschaft]

Tabelle 3B

Für bestimmte gemeinsame Outputindikatoren für Unterstützung aus dem EFRE und dem EFRE REACT-EU im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung” in Bezug auf produktive Investitionen — Zahl der vom operationellen Programm unterstützten Unternehmen abzüglich Mehrfachunterstützung für dasselbe Unternehmen

Bezeichnung des IndikatorsZahl der vom operationellen Programm unterstützten Unternehmen abzüglich Mehrfachunterstützung
Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten<type= „N” input= „M”
Zahl der Unternehmen, die Finanzhilfen erhalten<type= „N” input= „M” >
Zahl der Unternehmen, die finanzielle Unterstützung außer Finanzhilfen erhalten<type= „N” input= „M” >
Zahl der Unternehmen, die nicht-finanzielle Unterstützung erhalten<type= „N” input= „M” >
Zahl der neu unterstützten Unternehmen<type= „N” input= „M” >

Tabelle 4A

Gemeinsame Outputindikatoren für den ESF und den ESF REACT-EU (ggf. aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität und Regionenkategorie). YEI: Für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie notwendig(*)YEI REACT-EU: Für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie anwendbar.

Investitionspriorität.

Indikator

ID

Indikator (Bezeichnung des Indikators)Regionenkategorie (ggf.)

Zielwert (2023)

(Aufschlüsselung nach Geschlecht optional für Ziel)

2014201520162017201820192020202120222023Kumulierter Wert (automatisch berechnet)

Verwirklichungsquote

Aufschlüsselung nach Geschlecht, optional

<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „N” input= „G” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „G” ><type= „P” input= „G” >
jährlicher Wert
InsgesamtMFMFMFMFMFMFMFMFMFMFMFInsgesamtMFInsgesamtMF
Arbeitslose (ESF)
Arbeitslose (YEI)
Langzeitarbeitslose (ESF)
Langzeitarbeitslose (YEI)
Nichterwerbstätige (ESF)
Nichterwerbstätige (YEI)
Nichterwerbstätige, die keine schulische oder berufliche Bildung absolvieren (ESF)
Nichterwerbstätige, die keine schulische oder berufliche Bildung absolvieren (YEI)
Erwerbstätige, auch Selbstständige
Unter 25-Jährige (ESF)
Unter 25-Jährige (YEI)
Über 54 Jährige
Über 54-Jährige, die arbeitslos sind, einschließlich Langzeitarbeitsloser, oder die nicht erwerbstätig sind und keine schulische oder berufliche Bildung absolvieren
Mit Grundbildung (ISCED 1) oder Sekundarbildung Unterstufe (ISCED 2) (ESF)
Mit Grundbildung (ISCED 1) oder Sekundarbildung Unterstufe (ISCED 2) (YEI)
Mit Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3) oder postsekundärer Bildung (ISCED 4) (ESF)
Mit Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3) oder postsekundärer Bildung (ISCED 4) (YEI)
Mit tertiärer Bildung (ISCED 5 bis 8) (ESF)
Mit tertiärer Bildung (ISCED 5 bis 8) (YEI)
Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (u. a. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma) (ESF)
Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (u. a. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma) (YEI)
Teilnehmer mit Behinderungen (ESF)
Teilnehmer mit Behinderungen (YEI)
Sonstige benachteiligte Personen (ESF)
Sonstige benachteiligte Personen (YEI)
Obdachlose oder von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt Betroffene (22) (ESF)
Obdachlose oder von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt Betroffene (YEI)
Personen, die in ländlichen Gebieten leben (23) (ESF)
Personen, die in ländlichen Gebieten leben (YEI)
Zahl der Projekte, die teilweise oder gänzlich von Sozialpartnern oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden
Zahl der Projekte, die die dauerhafte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben erhöhen und ihr berufliches Fortkommen verbessern
Zahl der Projekte, die auf öffentliche Verwaltungen oder öffentliche Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgerichtet sind
Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich kooperativer Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft)
Gesamtteilnehmerzahl (24)

Tabelle 4B

Programmspezifische Outputindikatoren für den ESF und den ESF REACT-EU (ggf. aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität und Regionenkategorie; gilt auch für die Prioritätsachsen „Technische Hilfe” ). YEI: Für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie notwendig(25). ESF REACT-EU und YEI REACT-EU: Für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie anwendbar.

Investitionspriorität:

IDIndikator (Bezeichnung des Indikators)Regionenkategorie (ggf.)Einheit für die MessungZielwert (2023)2014201520162017201820192020202120222023Kumulierter Wert (automatisch berechnet)Verwirklichungsquote
<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „N” input= „G” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „G” ><type= „P” input= „G” >
jährlicher Wert
IMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFInsgesamtMFInsgesamtMF

3.3.
Im Leistungsrahmen festgelegte Etappenziele und Ziele (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 — eingereicht in den jährlichen Durchführungsberichten ab 2017(26)(27)

Berichterstattung zu Finanzindikatoren, wichtigen Durchführungsschritten, Output- und Ergebnisindikatoren, die als Etappenziele und Ziele für den Leistungsrahmen dienen (ab dem Bericht 2017 eingereicht)

Tabelle 5

Informationen zu den im Leistungsrahmen festgelegten Etappenzielen und Zielen

Erreichter Wert(**)
PrioritätsachseArt des Indikators (wichtiger Durchführungsschritt, Finanz-, Output- oder — ggf. — Ergebnisindikator)IDIndikator oder wichtiger DurchführungsschrittEinheit für die Messung (ggf.)FondsRegionenkategorieEtappenziel für 2018Endziel (2023)2014151617181920212223
<type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” input= „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” ><type= „S” or „N” or „P” input= „M” or „G” >
k(**)j(**)kjkjkjkjkjkjkjkjkjAnmerkungen (ggf.)
MFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFIMFI<type= „S” maxlength = 875 input= „M” >

3.4.
Finanzdaten (Artikel 50 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)(28)

Tabelle 6 Finanzinformationen auf Ebene der Prioritätsachse und des Programms wie in Tabelle 1 des Anhangs II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014(29) der Kommission [Muster für die Übermittlung von Finanzdaten](30) festgelegt Tabelle 7 Aufschlüsselung der kumulativen Finanzdaten nach Interventionskategorie für den EFRE, den EFRE REACT-EU, den ESF, den ESF REACT-EU und den Kohäsionsfonds (Artikel 112 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013), wie in Tabelle 2 in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 der Kommission [Muster für die Übermittlung von Finanzdaten] festgelegt

Tabelle 8

Nutzung von Überkreuzfinanzierungen(31)

1.2.3.4.5.6.
Nutzung von ÜberkreuzfinanzierungenPrioritätsachseHöhe der Unionsunterstützung, die für eine Überkreuzfinanzierung genutzt werden soll, basierend auf ausgewählten Vorhaben (32) (EUR)

Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse

(%)

(Spalte 3/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse × 100)

genutzt im Rahmen der Überkreuzfinanzierung, basierend auf bei der Verwaltungsbehörde durch den Begünstigten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben (EUR)

Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse

(%)

(Spalte 5/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse × 100)

Überkreuzfinanzierung: Kosten, die für Unterstützung aus dem EFRE infrage kommen, aber aus dem ESF unterstützt werden (33)<type= „S” input= „S” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” >
Überkreuzfinanzierung: Kosten, die für Unterstützung aus dem ESF infrage kommen, aber aus dem EFRE unterstützt werden (34)<type= „S” input= „S” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” >
Überkreuzfinanzierung: Kosten, die für Unterstützung aus dem EFRE REACT-EU infrage kommen, aber aus dem ESF REACT-EU unterstützt werden (35)<type= „S” input= „S” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” >
Überkreuzfinanzierung: Kosten, die für Unterstützung aus dem ESF REACT-EU infrage kommen, aber aus dem EFRE REACT-EU unterstützt werden (36)<type= „S” input= „S” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” >

Tabelle 9

Kosten der Vorhaben, die außerhalb des Programmgebiets durchgeführt werden (EFRE, EFRE REACT-EU und Kohäsionsfonds im Rahmen des Ziels „Wachstum und Beschäftigung” )

1.2.3.4.5.6.
PrioritätsachseHöhe der Unionsunterstützung, die für außerhalb des Programmgebiets durchgeführte Vorhaben vorgesehen ist, basierend auf ausgewählten Vorhaben (EUR)

Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse zum Zeitpunkt der Annahme des Programms

(%)

Spalte 3/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse zum Zeitpunkt der Annahme des Programms × 100)

Höhe der Unionsunterstützung für außerhalb des Programmgebiets durchgeführte Vorhaben, basierend auf den bei der Verwaltungsbehörde durch den Begünstigten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben (EUR)

Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse zum Zeitpunkt der Annahme des Programms

(%)

Spalte 5/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse zum Zeitpunkt der Annahme des Programms × 100)

Kosten von außerhalb des Programmgebiets durchgeführten Vorhaben (37)<type= „S” input= „S” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” >

Tabelle 10

Außerhalb der Union getätigte Ausgaben (ESF und ESF REACT-EU)(38)

1.2.3.4.
Höhe der Ausgaben, die außerhalb der Union im Rahmen der thematischen Ziele 8 und 10 anfallen dürften, basierend auf ausgewählten Vorhaben (EUR)

Anteil der Mittelzuweisung insgesamt (Unions- und nationaler Beitrag) für das ESF-Programm oder die ESF-Komponente eines aus mehreren Fonds unterstützten Programms

(%)

(Spalte 1/Mittelzuweisung insgesamt (Unions- und nationaler Beitrag) für das ESF-Programm oder die ESF-Komponente eines fondsübergreifenden Programms × 100)

Förderfähige Ausgaben, angefallen außerhalb der Union, bei der Verwaltungsbehörde geltend gemacht durch den Begünstigten (EUR)

Anteil der Mittelzuweisung insgesamt (Unions- und nationaler Beitrag) für das ESF-Programm oder die ESF-Komponente eines aus mehreren Fonds unterstützten Programms

(%)

(Spalte 3/Mittelzuweisung insgesamt Unions- und nationaler Beitrag) für das ESF-Programm oder die ESF-Komponente eines fondsübergreifenden Programms × 100)

<type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” ><type= „N” input= „M” ><type= „P” input= „G” >

Tabelle 11

Zuweisung von YEI-Ressourcen für junge Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen auf NUTS-Ebene 2 (Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)(39)

1.2.3.4.5.6.
PrioritätsachseHöhe der Unionsunterstützung im Rahmen der YEI (besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und entsprechende Unterstützung durch den ESF), die für junge Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen auf NUTS-Ebene 2 zugewiesen werden soll (EUR), wie in Abschnitt 2.A.6.1 des operationellen Programms angegebenHöhe der Unionsunterstützung im Rahmen der YEI (besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und entsprechende Unterstützung durch den ESF), die für Vorhaben zugewiesen wurde, welche junge Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen auf NUTS-Ebene 2 unterstützen (EUR)Förderfähige Ausgaben, angefallen bei Vorhaben zur Unterstützung junger Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen (EUR)Entsprechende Unionsunterstützung für förderfähige Kosten, die bei Vorhaben zur Unterstützung junger Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen angefallen sind, berechnet durch Anwendung des Kofinanzierungssatzes der Prioritätsache (EUR)
<type= „S” input= „S” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” ><type= „N” input= „M” >
Insgesamt<type= „N” input= „G” ><type= „N” input= „G” ><type= „N” input= „G” ><type= „N” input= „G” >

4.
SYNTHESE DER BEWERTUNGEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Synthese der Feststellungen aller Bewertungen des Programms, die während des vorangegangen Haushaltsjahres bereitgestellt wurden, mit Verweis auf Titel und Bezugszeitraum der herangezogenen Bewertungsberichte <type= „S” maxlength = 10500 input= „M” >

5.
INFORMATIONEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER BESCHÄFTIGUNGSINITIATIVE FÜR JUNGE MENSCHEN, FALLS ZUTREFFEND (Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)

Allgemeine Beschreibung der Durchführung der YEI, auch wie die YEI zur Umsetzung der Jugendgarantie beigetragen hat, einschließlich konkreter Beispiele für im Rahmen der YEI unterstützte Interventionen. Beschreibung jedweder Probleme bei der Umsetzung der YEI und der Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme. Der 2016 eingereichte Bericht soll die Qualität der von den Teilnehmern der YEI, einschließlich benachteiligter Menschen, solcher, die Randgruppen angehören sowie solcher, die das Bildungssystem ohne Qualifikationen verlassen, erhaltenen Beschäftigungsangebote darlegen und bewerten. Der Bericht soll ferner die Fortschritte der YEI-Teilnehmer bei der Fortbildung, beim Finden dauerhafter und angemessener Arbeitsplätze, beim Absolvieren einer Ausbildung oder eines qualitativ hochwertigen Praktikums darlegen und bewerten. Darüber hinaus soll der Bericht die wichtigsten Feststellungen der Bewertungen zu Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der gemeinsamen Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds und die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI und der Durchführung der Jugendgarantie darlegen.

6.
PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013(40)

a)
Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, und vorgenommene Maßnahmen

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b)
OPTIONAL BEI KURZBERICHTEN, ansonsten in Punkt 11.1 des Musters (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013):

Bewertung, ob die Fortschritte groß genug sind, um das Erreichen der Ziele zu gewährleisten, gegebenenfalls mit Angabe etwaiger ergriffener oder geplanter Abhilfemaßnahmen <type= „S” maxlength= „3500” input= „M”

7.
BÜRGERINFO (Artikel 50 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)(41)

Eine Bürgerinfo zu den Inhalten der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte soll veröffentlicht und als separate Datei als Anhang des jährlichen bzw. des abschließenden Durchführungsberichts hochgeladen werden.

8.
BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Falls die Verwaltungsbehörde die Nutzung von Finanzinstrumenten beschlossen hat, muss sie der Kommission einen spezifischen Bericht zu den Vorhaben mit Finanzinstrumenten als Anhang des jährlichen Durchführungsberichts zukommen lassen.(42)

9.
Optional für den 2016 einzureichenden Bericht, gilt nicht für andere Kurzberichte: ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013), falls die geltenden Ex-ante-Konditionalitäten bei Genehmigung des operationellen Programms nicht erfüllt wurden (siehe Punkt 13 des Musters)(43)

10.
FORTSCHRITTE BEI DER VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG VON GROSSPROJEKTEN UND GEMEINSAMEN AKTIONSPLÄNEN (Artikel 101 Buchstabe h und Artikel 111 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

10.1.
Großprojekte

Tabelle 12

Großprojekte

ProjektCCI-Nr.

Status GP

1.
abgeschlossen
2.
genehmigt
3.
eingereicht
4.
Mitteilung/Übermittlung an die Kommission geplant
GesamtinvestitionenFörderfähige Gesamtkosten

Geplantes Datum für Mitteilung/

Übermittlung

(falls zutreffend)

(Jahr, Quartal)

Datum der stillschweigenden Einwilligung/Genehmigung durch die Kommission

(falls zutreffend)

Geplanter Beginn

der Durchführung

(Jahr, Quartal)

Geplanter Abschluss

(Jahr, Quartal)

Prioritätsachse/Investitionsprioritäten

Derzeitiger Stand der Durchführung — finanzieller Fortschritt

(% der der Kommission bescheinigten Ausgaben im Vergleich zu den förderfähigen Gesamtkosten)

Derzeitiger Stand der Durchführung — physischer Fortschritt

Hauptdurchführungsphase des Projekts

1.
abgeschlossen/in Betrieb;
2.
Bau vorangeschritten
3.
in Bau
4.
Ausschreibung
5.
Konzipierung
Wichtigste Outputs

Datum der Unterzeichnung des ersten Vertrags über die Arbeiten (44)

(falls zutreffend)

Anmerkungen (ggf.)
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Erhebliche Probleme während der Durchführung von Großprojekten und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung. <type= „S” maxlength = 3500 input= „M” > Etwaige geplante Änderungen bei der Auflistung der Großprojekte im operationellen Programm <type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

10.2.
Gemeinsame Aktionspläne

Fortschritt bei der Durchführung der verschiedenen Phasen der gemeinsamen Aktionspläne <type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

Tabelle 13

Gemeinsame Aktionspläne

Titel gemeinsamer AktionsplanCCI-Nr.

Phase der Durchführung gemeinsamer Aktionsplan

1.
abgeschlossen
2.
> 50 % durchgeführt
3.
begonnen
4.
genehmigt
5.
eingereicht
6.
geplant
Förderfähige GesamtkostenÖffentliche Unterstützung insgesamtBeitrag des operationellen Programms zum gemeinsamen AktionsplanPrioritätsachse

Art des gemeinsamen Aktionsplans

1.
normal
2.
erster gemeinsamer Aktionsplan
3.
YEI

[geplante]

Einreichung bei der Kommission

[geplanter] Beginn der Durchführung[geplanter] AbschlussWichtigste Outputs und wichtigste ErgebnisseDer Kommission bescheinigte förderfähige GesamtausgabenAnmerkungen (ggf.)
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Erhebliche Probleme und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung <type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

TEIL B

11.
BEWERTUNG DER DURCHFÜHRUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

11.1.
Informationen aus Teil A und Erreichen der Ziele des Programms (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

FÜR JEDE PRIORITÄTSACHSE — Bewertung der oben bereitgestellten Informationen und Fortschritte beim Erreichen der Ziele des Programms, einschließlich Beitrag der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu Änderungen beim Wert der Ergebnisindikatoren, wenn Nachweise aus Bewertungen vorliegen. <type= „S” maxlength = 10500 input= „M” >

11.2.
Spezifische, bereits getroffene Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung, insbesondere Barrierefreiheit für Personen mit einer Behinderung, und getroffene Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im operationellen Programm oder in den Vorhaben (Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Eine Bewertung der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Einhaltung der Grundsätze aus Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung, je nach Inhalt und Zielen des operationellen Programms einschließlich der spezifischen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung ergriffenen Maßnahmen, insbesondere Barrierefreiheit für Personen mit einer Behinderung, und getroffene Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im operationellen Programm oder in den Vorhaben. <type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

11.3.
Nachhaltige Entwicklung (Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Bewertung der Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Grundsätze aus Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über nachhaltige Entwicklung, je nach Inhalt und Zielen des operationellen Programms einschließlich eines Überblicks über die zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäß diesem Artikel getroffenen Maßnahmen. <type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

11.4.
Berichterstattung über die für die Klimaschutzziele verwendete Unterstützung (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Zahlen automatisch durch SFC2014 berechnet, basierend auf Kategorisierungsdaten. Optional: Erklärung der Werte <type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

11.5.
Rolle der Partner bei der Durchführung des Programms (Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Bewertung der Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Rolle der Partner aus Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, einschließlich Einbindung von Partnern in die Durchführung, die Begleitung und die Bewertung des operationellen Programms. <type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

12.
OBLIGATORISCHE ANGABEN UND BEWERTUNG GEMÄSS ARTIKEL 111 ABSATZ 4 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABEN a UND b DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013

12.1.
Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und des Follow-up für die bei der Bewertung gemachten Feststellungen

<type= „S” maxlength = 7000 input= „M” >

12.2
Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Fonds

<type= „S” maxlength = 7000 input= „M” >

13.
ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) (Kann im 2016 einzureichenden Bericht enthalten sein (siehe vorstehend Punkt 9). Muss im 2017 einzureichenden Bericht enthalten sein) Option: Fortschrittsbericht(45)

Tabelle 14

Maßnahmen zur Erfüllung der geltenden allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten

Allgemeine Ex-ante-KonditionalitätKriterien, nicht erfülltErgriffene MaßnahmenFrist (Datum)Zuständige StellenMaßnahme bei Fristende abgeschlossen (j/n)Kriterien erfüllt (j/n)Erwartetes Datum für die Durchführung der verbleibenden Maßnahmen, falls zutreffendBemerkung (für jede Maßnahme)
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Maßnahme 1
Maßnahme 2

Tabelle 15

Maßnahmen zur Erfüllung der geltenden thematischen Ex-ante-Konditionalitäten

Thematische Ex-ante-KonditionalitätKriterien, nicht erfülltErgriffene MaßnahmenFrist (Datum)Zuständige StellenMaßnahme bei Fristende abgeschlossen (j/n)Kriterien erfüllt (j/n)Erwartetes Datum für die Durchführung der verbleibenden Maßnahmen, falls zutreffendBemerkung (für jede Maßnahme)
<type= „S” maxlength = 500 input= „G” ><type= „S” maxlength = 500 input= „G” ><type= „S” maxlength = 1000 input= „G” ><type= „D” input= „G” ><type= „S” maxlength = 500 input= „G” ><type= „C” input= „M” ><type= „C” input= „M” ><type= „C” input= „M” ><type= „S” maxlength = 2000 input= „M” >
Maßnahme 1
Maßnahme 2

14.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, DIE JE NACH INHALT UND ZIELEN DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS HINZUGEFÜGT WERDEN KÖNNEN (Artikel 111 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstaben a, b, c, d, g und h der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

14.1.
Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich der Entwicklung von Regionen, die von demografischen und permanenten oder von der Natur bedingten Nachteilen betroffen sind, sowie integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des operationellen Programms.

<type= „S” maxlength = 3500 input= „M” > (Option Fortschrittsbericht)

14.2
Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Behörden der Mitgliedstaaten und Begünstigten bei der Verwaltung und Nutzung der Fonds.

<type= „S” maxlength = 3500 input= „M” > (Option Fortschrittsbericht)

14.3.
Fortschritte bei der Durchführung der interregionalen und transnationalen Maßnahmen

<type= „S” maxlength = 3500 input= „M” > (Option Fortschrittsbericht)

14.4.
Gegebenenfalls der Beitrag zu makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresgebiete

<type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

14.5.
Gegebenenfalls Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich soziale Innovation

<type= „S” maxlength = 3500 input= „M” >

14.6.
Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen für besondere Bedürfnisse der ärmsten geografischen Gebiete oder der am stärksten von Armut, Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Zielgruppen mit besonderem Augenmerk auf marginalisierten Gemeinschaften sowie Menschen mit Behinderungen, Langzeitarbeitslose und junge Menschen ohne Arbeit, gegebenenfalls einschließlich der verwendeten Finanzressourcen.

<type= „S” maxlength = 3500 input= „M” > (Option Fortschrittsbericht)

TEIL C

15.
FINANZINFORMATIONEN AUF EBENE DER PRIORITÄTSACHSE UND DES PROGRAMMS (Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 22 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Zur Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Etappenziele und Ziele für die Finanzindikatoren in den Jahren 2018 und 2023 erhält Tabelle 6 in Teil A des vorliegenden Anhangs zusätzlich die beiden folgenden Spalten:
13.14.
Daten für die Leistungsüberprüfung und den Leistungsrahmen

Nur für den 2019 eingereichten Bericht:

Förderfähige Gesamtausgaben, die von den Begünstigten getätigt und bis zum 31.12.2018 bezahlt wurden und der Kommission bescheinigt wurden

Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Nur für den abschließenden Durchführungsbericht: Förderfähige Gesamtausgaben, die von den Begünstigten getätigt und bis zum 31.12.2023 bezahlt wurden und der Kommission bescheinigt wurden

Artikel 22 Absatz 7 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

16.
INTELLIGENTES, NACHHALTIGES UND INTEGRATIVES WACHSTUM (Option Fortschrittsbericht)

Informationen und Bewertung hinsichtlich des Beitrags des Programms zum Erreichen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. <type= „S” maxlength = 17500 input= „M” >

17.
PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MAßNAHMEN — LEISTUNGSRAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)(46)

Wenn die Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele und Ziele aufzeigt, dass bestimmte Etappenziele und Ziele nicht erreicht wurden, sollten die Mitgliedstaaten die Gründe für das Verfehlen dieser Etappenziele im Bericht 2019 (für die Etappenziele) und im endgültigen Durchführungsbericht (für die Ziele) darlegen. <type= „S” maxlength = 7000 input= „M” >

18.
BESCHÄFTIGUNGSINITIATIVE FÜR JUNGE MENSCHEN Artikel 19 Absätze 4 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 (falls zutreffend)

Der 2019 eingereichte Bericht soll die Qualität der von den Teilnehmern der YEI, einschließlich benachteiligter Menschen, solcher, die Randgruppen angehören, sowie solcher, die das Bildungssystem ohne Qualifikationen verlassen, erhaltenen Beschäftigungsangebote darlegen und bewerten. Der Bericht soll ferner die Fortschritte der YEI-Teilnehmer bei der Fortbildung darlegen und bewerten, ob sie dauerhafte und angemessene Arbeitsplätze gefunden haben oder ob sie inzwischen eine Ausbildung oder ein qualitativ hochwertiges Praktikum absolvieren. Darüber hinaus soll der Bericht die wichtigsten Feststellungen der Bewertungen zu Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der gemeinsamen Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds und die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI und der Durchführung der Jugendgarantie darlegen. <type= „S” maxlength = 10500 input= „M” >

Anhang V erhält folgende Fassung:

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.