Artikel 1 VO (EU) 2021/441
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhr von Sulfanilsäure und ihre Salze mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter dem KN-Code ex29214200 (TARIC-Codes 2921420040, 2921420060 und 2921420061) eingereiht werden.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzölle auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Endgültiger Zoll (in %) |
---|---|
Volksrepublik China | 33,7 |
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
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