Artikel 1 VO (EU) 2021/441

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhr von Sulfanilsäure und ihre Salze mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter dem KN-Code ex29214200 (TARIC-Codes 2921420040, 2921420060 und 2921420061) eingereiht werden.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebene Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzölle auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Land Endgültiger Zoll (in %)
Volksrepublik China 33,7

(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

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