Präambel VO (EU) 2021/479
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2021/482 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma(1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates(2) werden die im Beschluss 2013/184/GASP(3) vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
- (2)
- Am 22. März 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/482 angenommen, mit dem der Beschluss 2013/184/GASP einschließlich seines Titels geändert wurde. Darüber hinaus wurden die Benennungskriterien erweitert, um die Anwendung gezielter restriktiver Maßnahmen gegen natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu ermöglichen, deren Handlungen die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie gegen juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) stehen oder Einnahmen für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) generieren oder diese unterstützen oder von ihnen profitieren und somit zu Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben, oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma beitragen oder davon profitieren.
- (3)
- Zur Umsetzung der Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2021/482 ist daher eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
- (4)
- Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Siehe Seite 37 dieses Amtsblatts.
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1).
- (3)
Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/232/GASP (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75).
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