ANHANG VO (EU) 2021/49

In der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 wird Anhang I wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt A (Liste der in Artikel 2 genannten Personen und Organisationen) werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:

22.
Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed TRABELSI
23.
Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed TRABELSI
41.
Akrem Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA
47.
Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda BEN ALI.

2.
Abschnitt B (Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht) wird wie folgt geändert:

a)
Die Einträge zu folgenden Personen werden gestrichen:

22.
Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed TRABELSI
23.
Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed TRABELSI
41.
Akrem Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA
47.
Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda BEN ALI.

b)
Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen erhalten folgende Fassung:

14.
Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI am 11. August 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

45.
Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF 2011 und 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

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