ANHANG VO (EU) 2021/51

Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 erhält der Eintrag für trans-Resveratrol in Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) folgende Fassung:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
trans-Resveratrol Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte
1.
Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Nahrungsergänzungsmittels anzugeben ist, lautet trans-Resveratrol.
2.
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die trans-Resveratrol enthalten, muss einen Hinweis enthalten, dass das Erzeugnis bei der Einnahme von Arzneimitteln nur unter ärztlicher Aufsicht verzehrt werden sollte.
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene 150 mg/Tag

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