ANHANG VO (EU) 2021/51
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 erhält der Eintrag für trans-Resveratrol in Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) folgende Fassung:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel | Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf | zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften | sonstige Anforderungen | Datenschutz | |
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trans-Resveratrol | Spezifizierte Lebensmittelkategorie | Höchstgehalte |
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Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene | 150 mg/Tag |
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