ANHANG VII VO (EU) 2021/519
Drittländer oder Drittlandsgebiete, die die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 13 Absatz 2 anwenden
ISO-Ländercode | Drittland oder Drittlandsgebiete | Anmerkungen |
---|---|---|
GB | Vereinigtes Königreich(*) | Anwendung der Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 3 Absätze 2 und 3 |
Fußnote(n):
- (*)
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten für die Zwecke dieses Anhangs Bezugnahmen auf das Vereinigte Königreich nicht für Nordirland.
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