Artikel 1 VO (EU) 2021/520

Gegenstand und Geltungsbereich

In dieser Verordnung sind Vorschriften für die Mitgliedstaaten(1) zur Regelung folgender Aspekte festgelegt:

1.
die Fristen für die Übermittlung von Informationen durch die Unternehmer für die Registrierung gehaltener Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine in elektronischen Datenbanken;
2.
einheitlicher Zugang zu Daten in elektronischen Datenbanken für gehaltene Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine und die technischen Spezifikationen und operativen Regeln solcher Datenbanken;
3.
die technischen Bedingungen und Modalitäten für den Austausch elektronischer Daten über gehaltene Rinder zwischen den elektronischen Datenbanken von Mitgliedstaaten und die Anerkennung der vollständigen Funktionsfähigkeit eines Datenaustauschsystems;
4.
die technischen Spezifikationen, Formate und Gestaltung der Identifizierungsmittel gehaltener Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Camelidae und Cervidae;
5.
die technischen Anforderungen an Identifizierungsmittel gehaltener Papageienvögel;
6.
die Fristen für die Anbringung von Identifizierungsmitteln an gehaltenen Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Camelidae und Cervidae, die in der Union geboren wurden, oder nach Eingang dieser Tiere in die Union;
7.
die Zusammensetzung des Identifizierungscodes gehaltener Rinder, Schafe, Ziegen, Camelidae und Cervidae;
8.
die Entfernung, Veränderung und Ersetzung von Identifizierungsmitteln gehaltener Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Camelidae und Cervidae sowie die Fristen für diese Vorgänge;
9.
Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der Genehmigung von Identifizierungsmitteln.

Fußnote(n):

(1)

Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten für die Zwecke dieser Verordnung Verweise auf Mitgliedstaaten bzw. auf die Union auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.

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