Artikel 5 VO (EU) 2021/528

Sprachenregelung

Ein Dokument für die Inanspruchnahme einer Ausnahme wird in einer von der zuständigen Behörde im Sinne des Artikels 2 Buchstabe o der Verordnung (EU) 2017/1129 anerkannten Sprache abgefasst.

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