Artikel 5 VO (EU) 2021/528
Sprachenregelung
Ein Dokument für die Inanspruchnahme einer Ausnahme wird in einer von der zuständigen Behörde im Sinne des Artikels 2 Buchstabe o der Verordnung (EU) 2017/1129 anerkannten Sprache abgefasst.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.