Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/530

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. März 2021

Für die Kommission

Gerassimos Thomas

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

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