Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/532

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. März 2021

Für die Kommission

Gerassimos Thomas

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.