Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/533

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. März 2021

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Wolfgang Burtscher

Generaldirektor

Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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