ANHANG I VO (EU) 2021/535

TYPGENEHMIGUNG IN VON UN-REGELUNGEN ABGEDECKTEN BEREICHEN

TEIL 1

MUSTER

Beschreibungsbogen Nr. … zur EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf ein System/ein Bauteil/eine selbstständige technische Einheit (1) hinsichtlich der UN-Regelung Nr. …, in der Fassung der Änderungsserie/der Ergänzung … zur Änderungsserie … (1) betreffend … auf der Grundlage und mit der Formatierung des Nummerierungsschemas von Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission (2) Die nachstehenden Angaben sind gegebenenfalls zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen oder Bilder bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotos bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.
0.
ALLGEMEINES
0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2.
Typ:
0.2.1.
Handelsnamen (sofern vorhanden):
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/ an der selbstständigen technischen Einheit (1) (3) vorhanden:
0.3.1.
Lage dieser Kennzeichnung:
0.4.
Fahrzeugklasse (4):
0.5.
Firmenname und Anschrift des Herstellers:
0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten:
0.9.
Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend):
1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS
1.1.
Fotos, Bilder und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs/Bauteils/einer repräsentativen selbstständigen technischen Einheit (1):
Alle nachfolgenden Positionen und einschlägigen Informationen für das Fahrzeug, das Bauteil oder die selbstständige technische Einheit sind im Einvernehmen mit dem technischen Dienst und der Typgenehmigungsbehörde, die für die Erteilung der EU-Typgenehmigung, für die der Antrag eingereicht wurde, verantwortlich sind, bereitzustellen. Als Grundlage dafür kann ein Muster für einen Beschreibungsbogen dienen, sofern ein solcher in der UN-Regelung Nr. … enthalten ist; andernfalls ist als Grundlage soweit möglich das Nummerierungsschema von Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission zu verwenden (d. h. das vollständige Verzeichnis der Angaben für die EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge, Bauteile und selbstständige technische Einheiten) und es sind alle zusätzlichen für die Genehmigung im Rahmen der UN-Regelung Nr. … erforderlichen Informationen oder Einzelheiten anzugeben.

Erläuterungen

Die Nummerierung des Beschreibungsbogens entspricht dem Muster in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/858.
(1)
Unzutreffendes streichen.
(2)
Wurde ein Teil (z. B. ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit) typgenehmigt, ist eine Beschreibung nicht nötig, wenn auf diese Genehmigung Bezug genommen wird. Ebenso ist eine Beschreibung nicht nötig bei Fahrzeugteilen, deren Bauweise aus den beigefügten Diagrammen oder Zeichnungen klar ersichtlich ist. Zu jedem Merkmal, für das Zeichnungen, Bilder oder Fotos beizufügen sind, sind die Nummern der entsprechenden Anlagen anzugeben.
(3)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (Beispiel ABC??123??).
(4)
Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2018/858.

TEIL 2

MUSTER

TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Mitteilung über die Erteilung/Erweiterung/Versagung/Rücknahme(1) einer Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System/ein Bauteil/eine selbstständige technische Einheit(1), das/die den Anforderungen der UN-Regelung Nr. … in der Fassung der Änderungsserie …/Ergänzung … zur Änderungsserie …(1) in Bezug auf die Verordnung (EU) 2019/2144 in der durch die Verordnung (EU) …/… zuletzt geänderten Fassung entspricht Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens: Grund für die Erweiterung/Versagung/Rücknahme(1):

ABSCHNITT I

0.
ALLGEMEINES
0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2.
Typ:
0.2.1.
Handelsnamen (sofern vorhanden):
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/ an der selbstständigen technischen Einheit(1) vorhanden:
0.3.1.
Lage dieser Kennzeichnung:
0.4.
Fahrzeugklasse(2):
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers:
0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten:
0.9.
Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend):
1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS
1.1.
Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:

ABSCHNITT II

1.
Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): siehe Beiblatt.
2.
Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
3.
Datum des Prüfberichts:
4.
Nummer des Prüfberichts:
5.
(Gegebenenfalls) Anmerkungen: siehe Beiblatt.
6.
Ort:
7.
Datum:
8.
Unterschrift:
Anlagen:

Beschreibungsunterlagen

Prüfbericht

Ausgefülltes Mitteilungsblatt, das dem jeweiligen Muster in der anzuwendenden UN-Regelung entspricht, ohne Angabe einer erteilten oder erweiterten UN-Genehmigung sowie ohne Angabe einer UN-Typgenehmigungsnummer

Fußnote(n):

(1)

Unzutreffendes streichen.

(2)

Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2018/858.

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