ANLAGE III VO (EU) 2021/541

Aufgaben der nationalen TAF/TAP-Anlaufstelle

(1)
Herstellung des Kontakts zwischen der Agentur und den Bahnakteuren des Mitgliedstaats (Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Bahnhofsbetreiber, Fahrkartenverkäufer, Intermodalbetreiber, Frachtkunden und einschlägige Organisationen), um das Engagement der Bahnakteure an TAF und TAP sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie über die allgemeinen Entwicklungen und die Entscheidungen des Lenkungsausschusses unterrichtet sind.
(2)
Unterrichtung des TAF/TAP-Lenkungsausschusses über Anliegen und Vorstellungen der Bahnakteure des Mitgliedstaats in Bezug auf die Umsetzung und Anwendung der TSI TAF nach entsprechender Analyse durch die ICG (Implementation Cooperation Group).
(3)
Verbindung zum nationalen Vertreter im Ausschuss für Eisenbahninteroperabilität und -sicherheit (RISC), damit der RISC-Vertreter vor jeder RISC-Sitzung über nationale TAF/TAP-Themen informiert wird und TAF/TAP betreffende Entscheidungen des RISC den betroffenen Bahnakteuren in geeigneter Weise mitgeteilt werden.
(4)
Der Mitgliedstaat sorgt dafür, dass alle zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen und sonstigen Bahnakteure (Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Bahnhofsbetreiber, Intermodalbetreiber, Frachtkunden und einschlägige Organisationen) kontaktiert und über die nationale Anlaufstelle informiert werden und ihnen empfohlen wird, Verbindung zu der Anlaufstelle aufzunehmen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
(5)
Unterrichtung der Bahnakteure des Mitgliedstaats, soweit sie bekannt sind, über ihre Verpflichtungen im Rahmen der TAF/TAP-Verordnungen (bzgl. Umsetzung und Anwendung der TSI TAF).
(6)
Verbindung zu dem Mitgliedstaat, damit eine Stelle benannt wird, die für die Einspeisung primärer Standortcodes in die zentrale Datenbank der Referenzdateien verantwortlich ist. Die Identität der benannten Stelle ist der GD MOVE zur entsprechenden Weitergabe mitzuteilen.
(7)
Förderung des Informationsaustauschs zwischen den Bahnakteuren der Mitgliedstaaten (Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Bahnhofsbetreiber, Fahrkartenverkäufer, Intermodalbetreiber, Frachtkunden und einschlägige Organisationen) in dem Mitgliedstaat.

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