Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/589

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. April 2021.

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Generaldirektor

Generaldirektion Finanzstabilität,

Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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