ANHANG VO (EU) 2021/590

Die Anhänge II und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden wie folgt geändert:

1.
In Anhang II erhalten die Spalten für Aclonifen, Boscalid, Etofenprox, Lambda-Cyhalothrin, Maleinhydrazid, Mefentrifluconazol, Natrium-5-nitroguaiacolat, Natrium-o-nitrophenolat, Natrium-p-nitrophenolat und Triclopyr folgende Fassung:

Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Rückstandshöchstgehalte (mg/kg)

(F) = Fettlöslich

Boscalid (F) (R)

(R) = Die Rückstandsdefinition unterscheidet sich für die folgenden Kombinationen von Schädlingsbekämpfungsmittel und Code-Nummer:

Code 1000000, ausgenommen 1040000, 1011010, 1011020, 1011050, 1012010, 1012020, 1012050, 1013010, 1013020, 1013050, 1014010, 1014020, 1014050, 1015010, 1015020, 1015050, 1016010, 1016020, 1017010, 1017020, 1017050, 1020000, 1030000: Summe aus Boscalid und seinem Hydroxi-Metabolit 2-Chlor-N-(4′-chlor-5-hydroxybiphenyl-2-yl)nicotinamid (frei und konjugiert), ausgedrückt als Boscalid

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen nach wiederholten Anwendungen bei Dauerkulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0110000 Zitrusfrüchte

0120000 Schalenfrüchte

0130010 Äpfel

0130020 Birnen

0130030 Quitten

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen (nach wiederholten Anwendungen bei Dauerkulturen und zur Unterstützung der Zulassung) sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140010 Aprikosen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen nach wiederholten Anwendungen bei Dauerkulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140020 Kirschen (süß)

0140030 Pfirsiche

0140040 Pflaumen

0151000 a) Trauben

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0152000 b) Erdbeeren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen nach wiederholten Anwendungen bei Dauerkulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0153000 c) Strauchbeerenobst

0154000 d) Anderes Kleinobst und Beeren

0162010 Kiwis (grün, rot, gelb)

0163020 Bananen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0211000 a) Kartoffeln

0212010 Kassawas/Kassaven/Manioks

0212020 Süßkartoffeln

0212030 Yamswurzeln

0212040 Pfeilwurz

0213000 c) Sonstiges Wurzel- und Knollengemüse außer Zuckerrüben

0220000 Zwiebelgemüse

0230000 Fruchtgemüse

0240000 Kohlgemüse (außer Kohlwurzeln und Baby-Leaf-Salaten aus Kohlgemüse)

0241000 a) Blumenkohle

0241010 Broccoli

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen (bei Folgekulturen und zur Unterstützung der Zulassung) sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0241020 Blumenkohle

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0241990 Sonstige (2)

0242000 b) Kopfkohle

0243000 c) Blattkohle

0244000 d) Kohlrabi

0250000 Blattgemüse, Kräuter und essbare Blüten

0251000 a) Kopfsalate und andere Salatarten

0252000 b) Spinat und verwandte Arten (Blätter)

0252010 Spinat

0252020 Portulak

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen (bei Folgekulturen und zur Unterstützung der Zulassung) sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0252030 Mangold

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen.Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0252990 Sonstige (2)

0253000 c) Traubenblätter und ähnliche Arten

0254000 d) Brunnenkresse

0255000 e) Chicorée

0256000 f) Frische Kräuter und essbare Blüten

0260000 Hülsengemüse

0260010 Bohnen (mit Hülsen)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen (bei Folgekulturen und zur Unterstützung der Zulassung) sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0260020 Bohnen (ohne Hülsen)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0260030 Erbsen (mit Hülsen)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen (bei Folgekulturen und zur Unterstützung der Zulassung) sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0260040 Erbsen (ohne Hülsen)

0260050 Linsen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0260990 Sonstige (2)

0270000 Stängelgemüse

0270010 Spargel

0270020 Kardonen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen (bei Folgekulturen und zur Unterstützung der Zulassung) sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0270030 Stangensellerie

0270040 Fenchel

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0270050 Artischocken

0270060 Porree

0270070 Rhabarber

0270080 Bambussprossen

0270090 Palmherzen

0270990 Sonstige (2)

0300000 HÜLSENFRÜCHTE

0401000 Ölsaaten

0401010 Leinsamen

0401020 Erdnüsse

0401030 Mohnsamen

0401040 Sesamsamen

0401050 Sonnenblumenkerne

0401060 Rapssamen

0401070 Sojabohnen

0401080 Senfkörner

0401090 Baumwollsamen

0401100 Kürbiskerne

0401110 Saflorsamen

0401120 Borretschsamen

0401130 Leindottersamen

0401140 Hanfsamen

0401150 Rizinusbohnen

0401990 Sonstige (2)

0500000 GETREIDE

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen nach wiederholten Anwendungen bei Dauerkulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0620000 Kaffeebohnen

0630000 Kräutertees aus

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Analysemethoden, Rückständen nach wiederholten Anwendungen bei Dauerkulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0700000 HOPFEN

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Analysemethoden, Rückständen nach wiederholten Anwendungen bei Dauerkulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0800000 GEWÜRZE

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0900010 Zuckerrübenwurzeln

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen nach wiederholten Anwendungen bei Dauerkulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0900020 Zuckerrohre

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückständen bei Folgekulturen sowie Daten zur Bestätigung des Plateaugehalts im Boden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0900030 Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zum Verbleib des Pyridin-Anteils nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1012030 Leber

1013030 Leber

1014030 Leber

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zum Verbleib des Pyridin-Anteils und zur Art und Höhe gebundener Rückstände nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Februar 2018 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1016030 Leber

Etofenprox (F)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0110010 Grapefruits

0110020 Orangen

0110030 Zitronen

0110040 Limetten

0110050 Mandarinen

0140010 Aprikosen

0140020 Kirschen (süß)

0151000 a) Trauben

0161060 Kakis/Japanische Persimonen

0162010 Kiwis (grün, rot, gelb)

0231010 Tomaten

0241010 Broccoli

0241020 Blumenkohle

0242020 Kopfkohle

0251010 Feldsalate

0251020 Grüne Salate

0251030 Kraussalate/Breitblättrige Endivien

0251040 Kressen und andere Sprossen und Keime

0251060 Salatrauken/Rucola

0252010 Spinat

0252030 Mangold

0256010 Kerbel

0256020 Schnittlauch

0256030 Sellerieblätter

0256040 Petersilie

0256050 Salbei

0256060 Rosmarin

0256070 Thymian

0256080 Basilikum und essbare Blüten

0256090 Lorbeerblätter

0256100 Estragon

0260010 Bohnen (mit Hülsen)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0300010 Bohnen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0401060 Rapssamen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1011010 Muskel

1011020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1011030 Leber

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1011040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität und zum Metabolismus nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1012010 Muskel

1012020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zum Metabolismus und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1012030 Leber

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität, zum Metabolismus und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1012040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität und zum Metabolismus nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1013010 Muskel

1013020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zum Metabolismus und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1013030 Leber

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität, zum Metabolismus und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1013040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität und zum Metabolismus nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1014010 Muskel

1014020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zum Metabolismus und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1014030 Leber

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität, zum Metabolismus und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1014040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1015010 Muskel

1015020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1015030 Leber

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1015040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität und zum Metabolismus nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1016020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1017010 Muskel

1017020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1017030 Leber

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1017040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 24. Januar 2021 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1020000 Milch

1030000 Vogeleier

Lambda-Cyhalothrin (einschließlich gamma-Cyhalothrin) (Summe der R,S- und S,R-Isomere) (F)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0110000 Zitrusfrüchte

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0120000 Schalenfrüchte

0130000 Kernobst

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140010 Aprikosen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140020 Kirschen (süß)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140030 Pfirsiche

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140040 Pflaumen

0140990 Sonstige (2)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0150000 Beeren und Kleinobst

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0151000 a) Trauben

0152000 b) Erdbeeren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton), zu den Rückstandsuntersuchungen und zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0153000 c) Strauchbeerenobst

0154000 d) Anderes Kleinobst und Beeren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0161000 a) genießbarer Schale

0162000 b) nicht genießbarer Schale, klein

0163000 c) nicht genießbarer Schale, groß

0163010 Avocadofrüchte

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0163020 Bananen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0163030 Mangos

0163040 Papayas

0163050 Granatäpfel

0163060 Cherimoyas

0163070 Guaven

0163080 Ananas

0163090 Brotfrüchte

0163100 Durianfrüchte

0163110 Saure Annonen/Guanabanas

0163990 Sonstige (2)

0200000 GEMÜSE, FRISCH ODER GEFROREN

0210000 Wurzel- und Knollengemüse

0220000 Zwiebelgemüse

0220010 Knoblauch

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0220020 Zwiebeln

0220030 Schalotten

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0220040 Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln

0220990 Sonstige (2)

0230000 Fruchtgemüse

0231000 a) Solanaceae und Malvaceae

0232000 b) Kürbisgewächse mit genießbarer Schale

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0232010 Schlangengurken

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0232020 Gewürzgurken

0232030 Zucchinis

0232990 Sonstige (2)

0233000 c) Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale

0234000 d) Zuckermais

0239000 e) Sonstiges Fruchtgemüse

0240000 Kohlgemüse (außer Kohlwurzeln und Baby-Leaf-Salaten aus Kohlgemüse)

0241000 a) Blumenkohle

0241010 Broccoli

0241020 Blumenkohle

0241990 Sonstige (2)

0242000 b) Kopfkohle

0242010 Rosenkohle/Kohlsprossen

0242020 Kopfkohle

0242990 Sonstige (2)

0243000 c) Blattkohle

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0243010 Chinakohle

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0243020 Grünkohle

0243990 Sonstige (2)

0244000 d) Kohlrabi

0250000 Blattgemüse, Kräuter und essbare Blüten

0251000 a) Kopfsalate und andere Salatarten

0251010 Feldsalate

0251020 Grüne Salate

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0251030 Kraussalate/Breitblättrige Endivien

0251040 Kressen und andere Sprossen und Keime

0251050 Barbarakraut

0251060 Salatrauken/Rucola

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0251070 Roter Senf

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0251080 Baby-Leaf-Salate (einschließlich der Brassica-Arten)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0251990 Sonstige (2)

0252000 b) Spinat und verwandte Arten (Blätter)

0253000 c) Traubenblätter und ähnliche Arten

0254000 d) Brunnenkresse

0255000 e) Chicorée

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0256000 f) Frische Kräuter und essbare Blüten

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0260000 Hülsengemüse

0270000 Stängelgemüse

0270010 Spargel

0270020 Kardonen

0270030 Stangensellerie

0270040 Fenchel

0270050 Artischocken

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0270060 Porree

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0270070 Rhabarber

0270080 Bambussprossen

0270090 Palmherzen

0270990 Sonstige (2)

0280000 Pilze, Moose und Flechten

0290000 Algen und Prokaryonten

0300000 HÜLSENFRÜCHTE

0400000 ÖLSAATEN UND ÖLFRÜCHTE

0500000 GETREIDE

0500010 Gerste

0500020 Buchweizen und anderes Pseudogetreide

0500030 Mais

0500040 Hirse

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0500050 Hafer

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0500060 Reis

0500070 Roggen

0500080 Sorghum

0500090 Weizen

0500990 Sonstige (2)

0600000 TEES, KAFFEE, KRÄUTERTEES, KAKAO UND JOHANNISBROT

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton), zu den Rückstandsuntersuchungen und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0700000 HOPFEN

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0800000 GEWÜRZE

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0900000 ZUCKERPFLANZEN

1000000 ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS - LANDTIERE

1010000 Waren von

1011000 a) Schweinen

1011010 Muskel

1011020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindung Ia und Verbindung XI) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1011030 Leber

1011040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1011050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)

1011990 Sonstige (2)

1012000 b) Rindern

1012010 Muskel

1012020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindung Ia und Verbindung XI) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1012030 Leber

1012040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1012050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)

1012990 Sonstige (2)

1013000 c) Schafen

1013010 Muskel

1013020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindung Ia und Verbindung XI) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1013030 Leber

1013040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1013050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)

1013990 Sonstige (2)

1014000 d) Ziegen

1014010 Muskel

1014020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindung Ia und Verbindung XI) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1014030 Leber

1014040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1014050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)

1014990 Sonstige (2)

1015000 e) Einhufern

1015010 Muskel

1015020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindung Ia und Verbindung XI) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1015030 Leber

1015040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1015050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)

1015990 Sonstige (2)

1016000 f) Geflügel

1016010 Muskel

1016020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindung Ia und Verbindung XI) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1016030 Leber

1016040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1016050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)

1016990 Sonstige (2)

1017000 g) Sonstigen als Nutztiere gehaltenen Landtieren

1017010 Muskel

1017020 Fett

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindung Ia und Verbindung XI) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1017030 Leber

1017040 Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1017050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)

1017990 Sonstige (2)

1020000 Milch

1030000 Vogeleier

1040000 Honig und sonstige Imkereierzeugnisse

1050000 Amphibien und Reptilien

1060000 Wirbellose Landtiere

1070000 Wildlebende Landwirbeltiere

Triclopyr

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 16. Mai 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0110010 Grapefruits

0110020 Orangen

0110030 Zitronen

0110050 Mandarinen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den Analysemethoden bei den Untersuchungen zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 16. Mai 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0130010 Äpfel

0130020 Birnen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den Analysemethoden bei den Untersuchungen zur Lagerstabilität und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 16. Mai 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140010 Aprikosen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den Analysemethoden bei den Untersuchungen zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 16. Mai 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140030 Pfirsiche

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 16. Mai 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0500060 Reis

Code-Nummer Gruppen und Beispiele von Einzelerzeugnissen, für die die Rückstandshöchstgehalte gelten(***) Aclonifen Boscalid (F) (R) Etofenprox (F) Lambda-Cyhalothrin (einschließlich gamma-Cyhalothrin) (Summe der R,S- und S,R-Isomere) (F) Maleinhydrazid Mefentrifluconazol Natrium-5-nitroguaiacolat, Natrium-o-nitrophenolat und Natrium-p-nitrophenolat (Summe aus Natrium-5-nitroguaiacolat, Natrium-o-nitrophenolat und Natrium-p-nitrophenolat, ausgedrückt als Natrium-5-nitroguaiacolat) Triclopyr
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10)
0100000 FRÜCHTE, FRISCH ODER GEFROREN; SCHALENFRÜCHTE 0,01(*) 0,2(*) 0,03(*)
0110000 Zitrusfrüchte 2 (+) 1,5 0,2 (+) 0,01(*)
0110010 Grapefruits (+) 0,1 (+)
0110020 Orangen (+) 0,1 (+)
0110030 Zitronen (+) 0,1 (+)
0110040 Limetten (+) 0,01(*)
0110050 Mandarinen (+) 0,1 (+)
0110990 Sonstige (2) 0,01(*)
0120000 Schalenfrüchte (+) 0,01(*) 0,01(*) (+) 0,01(*) 0,01(*)
0120010 Mandeln 0,05(*)
0120020 Paranüsse 0,05(*)
0120030 Kaschunüsse 0,05(*)
0120040 Esskastanien 0,05(*)
0120050 Kokosnüsse 0,05(*)
0120060 Haselnüsse 0,05(*)
0120070 Macadamia-Nüsse 0,05(*)
0120080 Pekannüsse 0,05(*)
0120090 Pinienkerne 0,05(*)
0120100 Pistazien 1
0120110 Walnüsse 0,05(*)
0120990 Sonstige (2) 0,05(*)
0130000 Kernobst (+) 0,4
0130010 Äpfel 2 (+) 0,7 0,08 0,05 (+)
0130020 Birnen 1,5 (+) 0,7 0,08 0,05 (+)
0130030 Quitten 1,5 (+) 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0130040 Mispeln 0,01(*) 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0130050 Japanische Wollmispeln 0,01(*) 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0130990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0140000 Steinobst
0140010 Aprikosen 5 (+) 0,6 (+) 0,15 (+) 0,7 0,05 (+)
0140020 Kirschen (süß) 4 (+) 0,8 (+) 0,3 (+) 2 0,01(*)
0140030 Pfirsiche 5 (+) 0,6 0,15 (+) 0,7 0,05 (+)
0140040 Pflaumen 3 (+) 0,2 0,2 (+) 0,5 0,01(*)
0140990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) (+) 0,01(*) 0,01(*)
0150000 Beeren und Kleinobst (+) 0,01(*)
0151000
a)
Trauben
5 (+) 4 (+) 0,9
0151010 Tafeltrauben 0,08
0151020 Keltertrauben 0,2
0152000
b)
Erdbeeren
6 (+) 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0153000
c)
Strauchbeerenobst
10 (+) 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0153010 Brombeeren
0153020 Kratzbeeren
0153030 Himbeeren (rot und gelb)
0153990 Sonstige (2)
0154000
d)
Anderes Kleinobst und Beeren
15 (+) 0,01(*) 0,01(*)
0154010 Heidelbeeren 0,2
0154020 Cranbeeren/Großfrüchtige Moosbeeren 0,2
0154030 Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß) 0,2
0154040 Stachelbeeren (grün, rot und gelb) 0,2
0154050 Hagebutten 0,2
0154060 Maulbeeren (schwarz und weiß) 0,2
0154070 Azarole/Mittelmeermispel 0,2
0154080 Holunderbeeren 0,2
0154990 Sonstige (2) 0,01(*)
0160000 Sonstige Früchte mit 0,01(*)
0161000
a)
genießbarer Schale
0,01(*) (+) 0,01(*)
0161010 Datteln 0,01(*) 0,01(*)
0161020 Feigen 0,01(*) 0,01(*)
0161030 Tafeloliven 0,01(*) 1
0161040 Kumquats 0,01(*) 0,01(*)
0161050 Karambolen 0,01(*) 0,01(*)
0161060 Kakis/Japanische Persimonen 0,8 (+) 0,09
0161070 Jambolans 0,01(*) 0,01(*)
0161990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*)
0162000
b)
nicht genießbarer Schale, klein
(+)
0162010 Kiwis (grün, rot, gelb) 5 (+) 1 (+) 0,05 0,15
0162020 Lychees (Litschis) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0162030 Passionsfrüchte/Maracujas 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0162040 Stachelfeigen/Kaktusfeigen 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0162050 Sternäpfel 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0162060 Amerikanische Persimonen/Virginia-Kakis 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0162990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0163000
c)
nicht genießbarer Schale, groß
0,01(*) (+) 0,01(*)
0163010 Avocadofrüchte 0,01(*) 0,01(*)
0163020 Bananen 0,6 (+) 0,15
0163030 Mangos 0,01(*) 0,2
0163040 Papayas 0,01(*) 0,01(*)
0163050 Granatäpfel 2 0,01(*)
0163060 Cherimoyas 0,01(*) 0,01(*)
0163070 Guaven 0,01(*) 0,01(*)
0163080 Ananas 0,01(*) 0,01(*)
0163090 Brotfrüchte 0,01(*) 0,01(*)
0163100 Durianfrüchte 0,01(*) 0,01(*)
0163110 Saure Annonen/Guanabanas 0,01(*) 0,01(*)
0163990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*)
0200000 GEMÜSE, FRISCH ODER GEFROREN (+)
0210000 Wurzel- und Knollengemüse 0,01(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0211000
a)
Kartoffeln
0,02(*) 2 (+) 0,01(*) 60
0212000
b)
Tropisches Wurzel- und Knollengemüse
0,01(*) 2 0,01(*) 0,2(*)
0212010 Kassawas/Kassaven/Manioks (+)
0212020 Süßkartoffeln (+)
0212030 Yamswurzeln (+)
0212040 Pfeilwurz (+)
0212990 Sonstige (2)
0213000
c)
Sonstiges Wurzel- und Knollengemüse außer Zuckerrüben
(+)
0213010 Rote Rüben 0,01(*) 4 0,04 0,2(*)
0213020 Karotten 0,08 2 0,04 30
0213030 Knollensellerie 0,3 2 0,07 0,2(*)
0213040 Meerrettiche/Kren 0,07 2 0,04 0,2(*)
0213050 Erdartischocken 0,1 2 0,04 0,2(*)
0213060 Pastinaken 0,1 2 0,04 30
0213070 Petersilienwurzeln 0,01(*) 2 0,04 0,2(*)
0213080 Rettiche 0,01(*) 2 0,15 0,2(*)
0213090 Haferwurz/Purpur-Bocksbart 0,01(*) 2 0,04 0,2(*)
0213100 Kohlrüben 0,01(*) 2 0,04 0,2(*)
0213110 Weiße Rüben 0,01(*) 2 0,04 0,2(*)
0213990 Sonstige (2) 0,01(*) 2 0,01(*) 0,2(*)
0220000 Zwiebelgemüse (+) 0,01(*) 0,2 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0220010 Knoblauch 0,02(*) 5 40
0220020 Zwiebeln 0,02(*) 5 15
0220030 Schalotten 0,02(*) 5 30
0220040 Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln 0,01(*) 6 0,2(*)
0220990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,5 0,2(*)
0230000 Fruchtgemüse (+) 0,2(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0231000
a)
Solanaceae und Malvaceae
3
0231010 Tomaten 0,01(*) 0,7 (+) 0,07
0231020 Paprikas 0,02 (*) 0,01(*) 0,1
0231030 Auberginen/Eierfrüchte 0,01(*) 0,01(*) 0,3
0231040 Okras/Griechische Hörnchen 0,01(*) 0,01(*) 0,3
0231990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0232000
b)
Kürbisgewächse mit genießbarer Schale
0,01(*) 4 0,01(*)
0232010 Schlangengurken 0,05
0232020 Gewürzgurken 0,15
0232030 Zucchinis 0,15
0232990 Sonstige (2) 0,01(*)
0233000
c)
Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale
0,01(*) 3 0,01(*) 0,06
0233010 Melonen
0233020 Kürbisse
0233030 Wassermelonen
0233990 Sonstige (2)
0234000
d)
Zuckermais
0,02(*) 0,05 0,01(*) 0,05
0239000
e)
Sonstiges Fruchtgemüse
0,01(*) 0,9 0,01(*) 0,01(*)
0240000 Kohlgemüse (außer Kohlwurzeln und Baby-Leaf-Salaten aus Kohlgemüse) 0,01(*) (+) 0,2(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0241000
a)
Blumenkohle
5 0,4 0,1
0241010 Broccoli (+)
0241020 Blumenkohle (+)
0241990 Sonstige (2)
0242000
b)
Kopfkohle
5
0242010 Rosenkohle/Kohlsprossen 0,01(*) 0,04
0242020 Kopfkohle 0,7 (+) 0,15
0242990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*)
0243000
c)
Blattkohle
9 0,01(*)
0243010 Chinakohle 0,3
0243020 Grünkohle 0,01(*)
0243990 Sonstige (2) 0,01(*)
0244000
d)
Kohlrabi
5 0,01(*) 0,01(*)
0250000 Blattgemüse, Kräuter und essbare Blüten (+) 0,2(*)
0251000
a)
Kopfsalate und andere Salatarten
0,01(*) 50 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0251010 Feldsalate 3 (+) 1,5
0251020 Grüne Salate 3 (+) 0,15
0251030 Kraussalate/Breitblättrige Endivien 3 (+) 0,07
0251040 Kressen und andere Sprossen und Keime 3 (+) 0,7
0251050 Barbarakraut 0,01(*) 0,7
0251060 Salatrauken/Rucola 3 (+) 0,7
0251070 Roter Senf 0,01(*) 0,01(*)
0251080 Baby-Leaf-Salate (einschließlich der Brassica-Arten) 0,01(*) 0,7
0251990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*)
0252000
b)
Spinat und verwandte Arten (Blätter)
0,01(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0252010 Spinat 50 3 (+) 0,6
0252020 Portulak 0,9 0,01(*) 0,01(*)
0252030 Mangold 30 3 (+) 0,2
0252990 Sonstige (2) 0,9 0,01(*) 0,01(*)
0253000
c)
Traubenblätter und ähnliche Arten
0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0254000
d)
Brunnenkresse
0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0255000
e)
Chicorée
0,01(*) 7 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0256000
f)
Frische Kräuter und essbare Blüten
0,8 50 3 0,7 0,02(*) 0,06(*) 0,02(*)
0256010 Kerbel (+)
0256020 Schnittlauch (+)
0256030 Sellerieblätter (+)
0256040 Petersilie (+)
0256050 Salbei (+)
0256060 Rosmarin (+)
0256070 Thymian (+)
0256080 Basilikum und essbare Blüten (+)
0256090 Lorbeerblätter (+)
0256100 Estragon (+)
0256990 Sonstige (2)
0260000 Hülsengemüse (+) 0,2(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0260010 Bohnen (mit Hülsen) 0,08 5 0,4 (+) 0,4
0260020 Bohnen (ohne Hülsen) 0,02(*) 3 0,01(*) 0,2
0260030 Erbsen (mit Hülsen) 0,08 5 0,01(*) 0,2
0260040 Erbsen (ohne Hülsen) 0,01(*) 3 0,01(*) 0,2
0260050 Linsen 0,02 3 0,01(*) 0,2
0260990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,06 0,01(*) 0,01(*)
0270000 Stängelgemüse (+) 0,01(*) 0,2(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0270010 Spargel 0,01(*) 0,9 0,02
0270020 Kardonen 0,01(*) 0,9 0,01(*)
0270030 Stangensellerie 0,01(*) 9 0,2
0270040 Fenchel 0,01(*) 9 0,3
0270050 Artischocken 0,02(*) 5 0,15
0270060 Porree 0,01(*) 9 0,07
0270070 Rhabarber 0,01(*) 0,9 0,01(*)
0270080 Bambussprossen 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0270090 Palmherzen 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0270990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,5 0,01(*)
0280000 Pilze, Moose und Flechten 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,2(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0280010 Kulturpilze 0,01(*)
0280020 Wilde Pilze 0,5
0280990 Moose und Flechten 0,01(*)
0290000 Algen und Prokaryonten 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,2(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0300000 HÜLSENFRÜCHTE 3 (+) 0,05 (+) 0,2(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
0300010 Bohnen 0,08 0,05 (+)
0300020 Linsen 0,08 0,01(*)
0300030 Erbsen 0,08 0,01(*)
0300040 Lupinen 0,01(*) 0,01(*)
0300990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,01(*)
0400000 ÖLSAATEN UND ÖLFRÜCHTE (+) 0,5(*) 0,03(*) 0,01(*)
0401000 Ölsaaten (+)
0401010 Leinsamen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401020 Erdnüsse 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401030 Mohnsamen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401040 Sesamsamen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401050 Sonnenblumenkerne 0,02(*) 1 0,01(*) 0,2 0,05
0401060 Rapssamen 0,01(*) 1 0,05 (+) 0,2 0,06
0401070 Sojabohnen 0,01(*) 3 0,01(*) 0,05 0,01(*)
0401080 Senfkörner 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401090 Baumwollsamen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401100 Kürbiskerne 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401110 Saflorsamen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401120 Borretschsamen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401130 Leindottersamen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401140 Hanfsamen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401150 Rizinusbohnen 0,01(*) 1 0,01(*) 0,2 0,01(*)
0401990 Sonstige (2) 0,01(*) 0,06 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0402000 Ölfrüchte 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0402010 Oliven für die Gewinnung von Öl 0,5
0402020 Ölpalmenkerne 0,01(*)
0402030 Ölpalmenfrüchte 0,01(*)
0402040 Kapok 0,01(*)
0402990 Sonstige (2) 0,01(*)
0500000 GETREIDE 0,01(*) (+) 0,01(*) (+) 0,2(*) 0,03(*)
0500010 Gerste 4 0,5 0,6 0,01(*)
0500020 Buchweizen und anderes Pseudogetreide 0,15 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0500030 Mais 0,15 0,02 0,01(*) 0,01(*)
0500040 Hirse 0,15 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0500050 Hafer 4 0,3 0,6 0,01(*)
0500060 Reis 0,15 0,2 0,01(*) 0,3 (+)
0500070 Roggen 0,8 0,05 0,05 0,01(*)
0500080 Sorghum 0,15 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0500090 Weizen 0,8 0,05 0,05 0,01(*)
0500990 Sonstige (2) 0,15 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*)
0600000 TEES, KAFFEE, KRÄUTERTEES, KAKAO UND JOHANNISBROT 0,05(*) 0,01(*) (+) 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0610000 Tees 0,05(*) 0,01(*)
0620000 Kaffeebohnen 0,05(*) 0,05(*) (+)
0630000 Kräutertees aus (+)
0631000
a)
Blüten
0,08 0,9
0631010 Kamille
0631020 Hibiskus
0631030 Rose
0631040 Jasmin
0631050 Linde
0631990 Sonstige (2)
0632000
b)
Blättern und Kräutern
0,08 0,9
0632010 Erdbeere
0632020 Rooibos
0632030 Mate
0632990 Sonstige (2)
0633000
c)
Wurzeln
0,05(*) 3
0633010 Baldrian
0633020 Ginseng
0633990 Sonstige (2)
0639000
d)
anderen Pflanzenteilen
0,05(*) 0,01(*)
0640000 Kakaobohnen 0,05(*) 0,01(*)
0650000 Johannisbrote/Karuben 0,05(*) 0,01(*)
0700000 HOPFEN 0,05(*) 80 (+) 0,05(*) 10 (+) 0,5(*) 0,05(*) 0,3 (*) 0,05(*)
0800000 GEWÜRZE (+) (+)
0810000 Samengewürze 0,01 (*) 0,9 0,05(*) 0,3 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0810010 Anis/Anissamen
0810020 Schwarzkümmel
0810030 Sellerie
0810040 Koriander
0810050 Kreuzkümmel
0810060 Dill
0810070 Fenchel
0810080 Bockshornklee
0810090 Muskatnuss
0810990 Sonstige (2)
0820000 Fruchtgewürze 0,01 (*) 0,9 0,05(*) 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0820010 Nelkenpfeffer 0,3
0820020 Szechuanpfeffer 0,3
0820030 Kümmel 0,3
0820040 Kardamom 2
0820050 Wacholderbeere 0,3
0820060 Pfeffer (schwarz, grün und weiß) 0,3
0820070 Vanille 0,3
0820080 Tamarinde 0,3
0820990 Sonstige (2) 0,3
0830000 Rindengewürze 0,05(*) 0,9 0,05(*) 0,01(*) 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0830010 Zimt
0830990 Sonstige (2)
0840000 Wurzel- und Rhizomgewürze
0840010 Süßholzwurzeln 0,05(*) 0,4 0,05(*) 0,05 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0840020 Ingwer (10)
0840030 Kurkuma 0,05(*) 0,4 0,05(*) 0,05 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0840040 Meerrettich/Kren (11)
0840990 Sonstige (2) 0,05(*) 0,4 0,05(*) 0,05 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0850000 Knospengewürze 0,05(*) 0,9 0,05(*) 0,01(*) 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0850010 Nelken
0850020 Kapern
0850990 Sonstige (2)
0860000 Blütenstempelgewürze 0,05(*) 0,9 0,05(*) 0,01(*) 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0860010 Safran
0860990 Sonstige (2)
0870000 Samenmantelgewürze 0,05(*) 0,9 0,05(*) 0,01(*) 0,5(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
0870010 Muskatblüte
0870990 Sonstige (2)
0900000 ZUCKERPFLANZEN 0,01(*) 0,01(*) (+) 0,03(*) 0,01(*)
0900010 Zuckerrübenwurzeln 0,4 (+) 0,01(*) 0,2(*) 0,06
0900020 Zuckerrohre 7 (+) 0,05 0,2(*) 0,01(*)
0900030 Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte 0,4 (+) 0,01(*) 30 0,01(*)
0900990 Sonstige (2) 0,5 0,01(*) 0,2(*) 0,01(*)
1000000 ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS - LANDTIERE (+)
1010000 Waren von 0,01(*) 0,03(*)
1011000
a)
Schweinen
0,01(*)
1011010 Muskel 0,01(*) 0,05 (+) 0,15 0,05 0,01(*)
1011020 Fett 0,07 1,5 (+) 3 0,1 0,01(*)
1011030 Leber 0,05(*) 0,05 (+) 0,05 0,1 0,015
1011040 Nieren 0,05(*) 0,05 (+) 0,2 1,5 0,01(*)
1011050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 0,07 1,5 3 0,02(*) 0,01(*)
1011990 Sonstige (2) 0,05(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,02(*) 0,015
1012000
b)
Rindern
1012010 Muskel 0,01(*) 0,06 (+) 0,02 0,1 0,04 0,06
1012020 Fett 0,3 2 (+) 3 0,1 0,2 0,06
1012030 Leber 0,2 (+) 0,06 (+) 0,05 0,1 0,4 0,06
1012040 Nieren 0,2 0,07 (+) 0,2 2 0,15 0,08
1012050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 0,3 2 3 0,02(*) 0,1 0,08
1012990 Sonstige (2) 0,05(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,02(*) 0,4 0,08
1013000
c)
Schafen
1013010 Muskel 0,01(*) 0,05 (+) 0,02 0,1 0,06 0,06
1013020 Fett 0,3 1,5 (+) 3 0,1 0,4 0,06
1013030 Leber 0,2 (+) 0,05 (+) 0,05 0,1 0,7 0,06
1013040 Nieren 0,2 0,05 (+) 0,2 2 0,3 0,08
1013050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 0,3 1,5 3 0,02(*) 0,3 0,08
1013990 Sonstige (2) 0,05(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,02(*) 0,7 0,08
1014000
d)
Ziegen
1014010 Muskel 0,2 0,05 (+) 0,15 0,1 0,06 0,06
1014020 Fett 0,3 1,5 (+) 3 0,1 0,4 0,06
1014030 Leber 0,2 (+) 0,05 (+) 0,05 0,1 0,7 0,06
1014040 Nieren 0,2 0,05 (+) 0,2 2 0,3 0,08
1014050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 0,3 1,5 3 0,02(*) 0,3 0,08
1014990 Sonstige (2) 0,05(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,02(*) 0,7 0,08
1015000
e)
Einhufern
1015010 Muskel 0,01(*) 0,06 (+) 0,02 0,1 0,04 0,06
1015020 Fett 0,3 2 (+) 3 0,1 0,2 0,06
1015030 Leber 0,2 0,06 (+) 0,05 0,1 0,4 0,06
1015040 Nieren 0,2 0,07 (+) 0,2 2 0,1 0,08
1015050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 0,3 2 3 0,02(*) 0,1 0,08
1015990 Sonstige (2) 0,05(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,02(*) 0,4 0,08
1016000
f)
Geflügel
0,01(*) 0,01(*)
1016010 Muskel 0,01(*) 0,01(*) 0,05 0,015
1016020 Fett 0,08 0,04 (+) 0,1 0,03
1016030 Leber 0,15 (+) 0,01(*) 0,02 0,03
1016040 Nieren 0,05(*) 0,01(*) 0,02(*) 0,03
1016050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 0,15 0,04 0,02(*) 0,03
1016990 Sonstige (2) 0,05(*) 0,01(*) 0,02(*) 0,03
1017000
g)
Sonstigen als Nutztiere gehaltenen Landtieren
0,01(*)
1017010 Muskel 0,01(*) 0,05 (+) 0,02 0,1 0,06
1017020 Fett 0,3 1,5 (+) 3 0,1 0,06
1017030 Leber 0,2 0,05 (+) 0,05 0,1 0,06
1017040 Nieren 0,2 0,05 (+) 0,2 2 0,08
1017050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 0,3 1,5 3 0,02(*) 0,08
1017990 Sonstige (2) 0,05(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,02(*) 0,01(*)
1020000 Milch 0,01(*) 0,02 (+) 0,02 0,07 0,03(*) 0,01(*)
1020010 Rinder 0,07 0,03
1020020 Schafe 0,04 0,04
1020030 Ziegen 0,04 0,04
1020040 Pferde 0,07 0,02
1020990 Sonstige (2) 0,04 0,01(*)
1030000 Vogeleier 0,01(*) 0,01(*) 0,015 (+) 0,01(*) 0,1 0,015 0,03(*) 0,01(*)
1030010 Huhn
1030020 Ente
1030030 Gans
1030040 Wachtel
1030990 Sonstige (2)
1040000 Honig und sonstige Imkereierzeugnisse (7) 0,05(*) 0,15 0,05(*) 0,05(*) 0,05(*) 0,05(*) 0,15(*) 0,05(*)
1050000 Amphibien und Reptilien 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,05(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
1060000 Wirbellose Landtiere 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,05(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
1070000 Wildlebende Landwirbeltiere 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,01(*) 0,05(*) 0,01(*) 0,03(*) 0,01(*)
1100000 ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS - FISCH, FISCHEREIERZEUGNISSE UND SONSTIGE VON MEERES- ODER SÜSSWASSERTIEREN GEWONNENE LEBENSMITTEL (8)
1200000 AUSSCHLIESSLICH ZUR FUTTERMITTELHERSTELLUNG VERWENDETE ERZEUGNISSE ODER TEILE VON ERZEUGNISSEN (8)
1300000 VERARBEITETE LEBENSMITTEL (9)

2.
In Anhang IV werden folgende Einträge in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Eisendiphosphat” , „Kuhmilch” und „L-Cystein” .

Fußnote(n):

(*)

Untere analytische Bestimmungsgrenze

(**)

Kombination von Schädlingsbekämpfungsmittel und Code-Nummer, für die der Rückstandshöchstgehalt gemäß Anhang III Teil B gilt.

(***)

Für die vollständige Liste der Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs, für die Rückstandshöchstgehalte gelten, sollte auf Anhang I verwiesen werden.

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