ANHANG III VO (EU) 2021/598

Bewertungskriterien für Objektfinanzierungen

Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
Faktor: Finanzkraft
a)
Teilfaktor: Marktsituation
Nachfrage ist kräftig und wachsend, hohe Markteintrittsbarrieren, geringe Sensitivität hinsichtlich technologischen Wandels und veränderter Wirtschaftsaussichten. Kräftige, stabile Nachfrage. Gewisse Markteintrittsbarrieren, gewisse Sensitivität hinsichtlich technologischen Wandels und veränderter Wirtschaftsaussichten. Nachfrage ist angemessen und stabil, gewisse Markteintrittsbarrieren, erhebliche Sensitivität hinsichtlich technologischen Wandels und veränderter Wirtschaftsaussichten. Schwache und abnehmende Nachfrage, anfällig gegenüber technologischem Wandel und veränderten Wirtschaftsaussichten, sehr unsicheres Umfeld.
b)
Teilfaktor: Finanzielle Kennzahlen, d. h. DSCR (1) oder ICR (2)
Starke finanzielle Kennzahlen für die betreffende Art von Vermögenswert. Sehr robuste wirtschaftliche Annahmen. Starke/akzeptable finanzielle Kennzahlen für die betreffende Art von Vermögenswert. Robuste projektbezogene wirtschaftliche Annahmen. Übliche finanzielle Kennzahlen für die betreffende Art von Vermögenswert. Schwache finanzielle Kennzahlen für die betreffende Art von Vermögenswert.
c)
Teilfaktor: Beleihungsauslauf, d. h. Beleihungsquote (LTV-Quote (3))
Starke LTV-Quote für die betreffende Art von Vermögenswert. Starke/gute LTV-Quote für die betreffende Art von Vermögenswert. Übliche LTV-Quote für die betreffende Art von Vermögenswert. Schwache LTV-Quote für die betreffende Art von Vermögenswert.
d)
Teilfaktor: Krisenverhalten unter Berücksichtigung der während der Kreditlaufzeit (4) erzielten Erträge
Stabile langfristige Erträge; kann starke Anspannungen im Konjunkturzyklus überstehen. Ausreichende kurzfristige Erträge. Kredit kann auch unter gewissen widrigen finanziellen Umständen bedient werden. Ein Ausfall ist nur bei sehr schlechter Wirtschaftslage wahrscheinlich. Ungewissheit über die kurzfristige Ertragslage. Cashflows sind anfällig gegenüber typischen Abschwächungen im Konjunkturzyklus. Kreditausfall in einem normalen Abschwung möglich. Erträge mit hoher Ungewissheit; sogar unter normalen wirtschaftlichen Umständen ist ein Ausfall möglich, wenn sich die Lage nicht bessert.
e)
Teilfaktor: Marktliquidität
Weltweiter Markt; Vermögenswerte sind sehr liquide. Weltweiter oder regionaler Markt; Vermögenswerte sind relativ liquide. Regionaler Markt mit begrenzten Aussichten in nächster Zeit, was zu geringerer Liquidität führt. Lokaler Markt und/oder geringe Markttiefe. Geringe oder keine Liquidität, insbesondere in Nischenmärkten.
Faktor: Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
a)
Teilfaktor: Rechtliche und regulatorische Risiken
Die Rechtsprechung begünstigt die Durchsetzung von Eigentumsansprüchen und Verträgen. Die Rechtsprechung begünstigt die Durchsetzung von Eigentumsansprüchen und Verträgen. Die Rechtsprechung begünstigt grundsätzlich die Durchsetzung von Eigentumsansprüchen und Verträgen, wenngleich die Durchsetzung von Eigentumsrechten langwierig und/oder schwierig sein könnte. Schwache oder instabile rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen. Die Rechtsprechung macht die Durchsetzung von Eigentumsrechten und Verträgen unter Umständen langwierig oder unmöglich.
b)
Teilfaktor: Politisches Risiko, einschl. Transferrisiko, unter Berücksichtigung von Objektart und risikomindernden Faktoren
Sehr gering; falls nötig, sehr wirksame Instrumente zur Risikominderung vorhanden. Gering; falls nötig, wirksame Instrumente zur Risikominderung vorhanden. Mäßig; angemessene Instrumente zur Risikominderung vorhanden. Hoch; keine oder wenig wirksame Instrumente zur Risikominderung vorhanden.
Faktor: Transaktionsmerkmale
a)
Teilfaktor: Tilgungsplan
Amortisierungsdarlehen, kein Aufschub von Tilgungszahlungen möglich. Amortisierungsdarlehen, kein oder nur ein unbedeutender Aufschub von Tilgungszahlungen möglich Amortisierungsdarlehen, begrenzter Aufschub von Tilgungszahlungen möglich. Tilgung erst bei Endfälligkeit oder laufende Tilgung mit Aufschub zahlreicher Tilgungszahlungen möglich.
b)
Teilfaktor: Markt-/Konjunktur- und Refinanzierungsrisiko

Kein oder nur ein äußerst begrenztes Markt-/Konjunkturrisiko, da die erwarteten Cashflows während der Kreditlaufzeit (5) alle künftigen Rückzahlungen decken und es keine signifikante zeitliche Verschiebung zwischen den Cashflows und den Kreditrückzahlungen gibt.

Es gibt kein oder ein nur äußerst geringes Refinanzierungsrisiko.

Begrenztes Markt-/Konjunkturrisiko, da die erwarteten Cashflows während der Kreditlaufzeit den größten Teil der künftigen Rückzahlungen decken und es keine signifikante zeitliche Verschiebung zwischen den Cashflows und den Kreditrückzahlungen gibt.

Das Refinanzierungsrisiko ist gering.

Mäßiges Markt-/Konjunkturrisiko, da die erwarteten Cashflows während der Kreditlaufzeit nur einen Teil der künftigen Rückzahlungen decken oder es einige signifikante zeitliche Verschiebungen zwischen den Cashflows und den Kreditrückzahlungen gibt.

Es besteht ein durchschnittliches Refinanzierungsrisiko.

Signifikantes Markt-/Konjunkturrisiko, da die erwarteten Cashflows während der Kreditlaufzeit nur einen kleinen Teil der künftigen Rückzahlungen decken oder es einige signifikante zeitliche Verschiebungen zwischen den Cashflows und den Kreditrückzahlungen gibt.

Das Refinanzierungsrisiko ist hoch.

c)
Teilfaktor: Betriebsrisiko

    Genehmigungen/Zulassung (Teilfaktorkomponente)

Alle Genehmigungen sind erteilt; Objekt erfüllt gegenwärtige und vorhersehbare Sicherheitsbestimmungen. Alle Genehmigungen sind erteilt bzw. werden demnächst erteilt; Objekt erfüllt gegenwärtige und vorhersehbare Sicherheitsbestimmungen. Die meisten Genehmigungen sind erteilt bzw. werden demnächst erteilt, ausstehende Genehmigungen gelten als routinemäßig; Objekt erfüllt gegenwärtige Sicherheitsbestimmungen. Probleme beim Erhalt aller benötigten Genehmigungen; ein Teil der Gestaltungs- und/oder Betriebsplanung muss eventuell überarbeitet werden.

    Umfang und Beschaffenheit der Betriebs- und Wartungsverträge (Teilfaktorkomponente)

Solide langfristige Betriebs- und Wartungsverträge (6), vorzugsweise mit vertraglichen Leistungsanreizen, und/oder Instandhaltungsrücklagen (falls nötig). Langfristige Betriebs- und Wartungsverträge und/oder Instandhaltungsrücklagen (7) (falls nötig). Begrenzte Betriebs- und Wartungsverträge oder begrenzte Instandhaltungsrücklagen (falls nötig). Kein Betriebs- und Wartungsvertrag: Risiko hoher Betriebskosten, die etwaige Absicherungen überschreiten.

    Finanzkraft des Betreibers, Referenzen/Erfahrung bezüglich der Handhabung dieses Objekttyps und Fähigkeit zur Weitervermarktung des Objekts am Ende der Leasingperiode (Teilfaktorkomponente)

Ausgezeichnete Referenzen und ausgezeichnete Fähigkeit zur Weitervermarktung. Ausreichende Referenzen und Fähigkeit zur Weitervermarktung. Schwache oder nur wenige Referenzen und ungewisse Fähigkeit zur Weitervermarktung. Keine oder unbekannte Referenzen und Unfähigkeit zur Weitervermarktung.
Faktor: Vermögenswertmerkmale
a)
Teilfaktor: Ausstattung, Größe, Gestaltung und Zustand (z. B. Alter, Größe bei einem Flugzeug) im Vergleich zu anderen Objekten auf demselben Markt
Starke Vorteile in Gestaltung und Zustand. Standardausstattung, sodass das Objekt einen liquiden Markt bedient. Überdurchschnittlich bezüglich Gestaltung und Zustand. Standardausstattung, evtl. mit geringen Abweichungen, sodass das Objekt einen liquiden Markt bedient. Durchschnittlich bezüglich Gestaltung und Zustand. Ausstattung ist etwas spezieller, der Markt könnte folglich enger sein. Unterdurchschnittlich bezüglich Gestaltung und Zustand. Objekt ist fast am Ende seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Ausstattung ist sehr spezifisch; der Markt für das Objekt ist sehr eng.
b)
Teilfaktor: Wiederverkaufswert
Gegenwärtiger Wiederverkaufswert deckt die Schulden gut ab. Wiederverkaufswert liegt etwas über den Schulden. Wiederverkaufswert liegt kaum über den Schulden. Wiederverkaufswert liegt unter den Schulden.
c)
Teilfaktor: Anfälligkeit des Wertes des Objekts und der Liquidität gegenüber Konjunkturzyklen
Wert des Objekts und Liquidität reagieren kaum auf Konjunkturzyklen. Wert des Objekts und Liquidität reagieren auf Konjunkturzyklen. Wert des Objekts und Liquidität reagieren ziemlich stark auf Konjunkturzyklen. Wert des Objekts und Liquidität reagieren sehr stark auf Konjunkturzyklen.
Faktor: Stärke des Geldgebers (einschl. öffentlich-privater Partnerschaften)
a)
Teilfaktor: Allgemeine Referenzen und Finanzkraft der Objektträger
Objektträger mit ausgezeichneten Referenzen und hervorragender Finanzlage. Objektträger mit guten Referenzen und guter Finanzlage. Objektträger mit angemessenen Referenzen und guter Finanzlage. Objektträger mit keinen oder fragwürdigen Referenzen und/oder schwacher Finanzlage.
Faktor: Absicherungspaket
a)
Teilfaktor: Kontrolle über das Finanzierungsobjekt
Rechtliche Dokumentation bietet dem Kreditgeber eine effektive Kontrolle über das Finanzierungsobjekt (z. B. ein erstklassiges unanfechtbares Sicherungsrecht (8) oder eine Leasingstruktur, die eine solche Besicherung beinhaltet) oder über die besitzende Firma. Rechtliche Dokumentation bietet dem Kreditgeber eine effektive Kontrolle über das Finanzierungsobjekt (z. B. ein unanfechtbares Sicherungsrecht oder eine Leasingstruktur, die eine solche Besicherung beinhaltet) oder über die besitzende Firma. Rechtliche Dokumentation bietet dem Kreditgeber eine effektive Kontrolle über das Finanzierungsobjekt (z. B. ein unanfechtbares Sicherungsrecht oder eine Leasingstruktur, die eine solche Besicherung beinhaltet) oder über die besitzende Firma. Der Vertrag bietet dem Kreditgeber wenig Sicherheit, sodass ein gewisses Risiko besteht, die Kontrolle über das Finanzierungsobjekt zu verlieren.
b)
Teilfaktor: Rechte und Möglichkeiten des Kreditgebers, Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts zu verfolgen
Der Kreditgeber kann Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts verfolgen, jederzeit und überall (regelmäßige Berichte, Möglichkeit zur eigenen Inspektion). Der Kreditgeber kann Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts verfolgen, fast jederzeit und überall. Der Kreditgeber kann Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts verfolgen, fast jederzeit und überall. Der Kreditgeber hat nur begrenzte Möglichkeiten, Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts zu verfolgen.
c)
Teilfaktor: Versicherung des Objekts
Ausgezeichnete Versicherungsdeckung (mit Deckung für mittelbare Beschädigung) bei erstklassigen Versicherungsunternehmen. Zufriedenstellende Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung) bei guten Versicherungsunternehmen. Zufriedenstellende Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung) bei akzeptablen Versicherungsunternehmen. Schwache Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung), evtl. bei als schwach einzustufenden Versicherungsunternehmen.

Fußnote(n):

(1)

Die Schuldendeckungsquote ( „DSCR” ) ist das Verhältnis zwischen dem für den Schuldendienst zur Verfügung stehenden Cashflow, der mit dem Vermögenswert generiert werden kann, und den während der Kreditlaufzeit fälligen Tilgungs- und Zinszahlungen. Der für den Schuldendienst zur Verfügung stehende Cashflow wird berechnet, indem die Betriebsausgaben, die Investitionsausgaben, die Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung, die Steuern und die Betriebskapitalanpassungen von den im Rahmen des Projekts erzielten Einkünften abgezogen werden.

(2)

Die Zinsdeckungsquote ( „ICR” ) ist das Verhältnis zwischen dem für den Schuldendienst zur Verfügung stehenden Cashflow, der mit dem Vermögenswert generiert werden kann, und den während der Kreditlaufzeit fälligen Zinszahlungen. Der für den Schuldendienst zur Verfügung stehende Cashflow wird berechnet, indem die Betriebsausgaben, die Investitionsausgaben, die Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung, die Steuern und die Betriebskapitalanpassungen von den im Rahmen des Projekts erzielten Einkünften abgezogen werden.

(3)

Die Beleihungsquote (Loan-to-Value Ratio, im Folgenden „LTV-Quote” ) ist das Verhältnis zwischen dem Kreditbetrag und dem Wert der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte.

(4)

Laufzeit bezeichnet die für die Rückzahlung eines Kredits verbleibende Restlaufzeit.

(5)

Laufzeit bezeichnet die für die Rückzahlung eines Kredits verbleibende Restlaufzeit.

(6)

Ein Betriebs- und Wartungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauträger und dem Betreiber. Der Bauträger überträgt den Betrieb, die Wartung und oft auch das Leistungsmanagement des Projekts nach den Modalitäten des Betriebs- und Wartungsvertrags (d. h. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Haftung des Betreibers, Vergütung und Vertragsstrafen) einem branchenerfahrenen Betreiber.

(7)

Instandhaltungsrücklagen sind Gelder, die auf ein Konto eingezahlt werden, um die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Projekts zu bestreiten.

(8)

Ein erstklassiges unanfechtbares Sicherungsrecht ist ein Sicherungsrecht an einem (als Sicherheit verpfändeten) Vermögenswert, das vor Ansprüchen anderer Parteien geschützt ist. Die Unanfechtbarkeit eines Pfandrechts wird mit der Registrierung bei der zuständigen Behörde hergestellt. Dadurch wird es rechtlich vollstreckbar und jeder nachfolgende Anspruch auf den betreffenden Vermögenswert nachrangig.

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