ANHANG VO (EU) 2021/607
Auf der Handelsrechnung für die von dem Unternehmen getätigten Verkäufe von der Verpflichtung unterliegenden Waren in die Europäische Union sind folgende Angaben zu machen:
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, DIE EINER VERPFLICHTUNG UNTERLIEGEN” ,
- 2.
- Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt,
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung,
- 4.
- Datum der Ausstellung der Handelsrechnung,
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Grenze der Europäischen Union zollrechtlich abzufertigen sind,
- 6.
-
exakte Beschreibung der Ware, einschließlich
- —
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Warenkennnummer (Product Code Number — PCN), die für die Zwecke der Verpflichtung verwendet wurde,
- —
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Beschreibung der den einzelnen PCN entsprechenden Waren,
- —
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der unternehmensinternen Warenkennnummer (Company Product Code Number — CPC),
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TARIC-Code,
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Menge (in Tonnen),
- 7.
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Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich
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Preis pro Tonne,
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geltende Zahlungsbedingungen,
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geltende Lieferbedingungen,
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Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt,
- 8.
- Name des als Einführer tätigen Unternehmens in der Europäischen Union, auf den das Unternehmen die Handelsrechnung der Waren, die einer Verpflichtung unterliegen, direkt ausgestellt hat,
- 9.
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Name der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat, und folgende unterzeichnete Erklärung:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass der Verkauf der auf dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Union im Geltungsbereich und gemäß den Bedingungen der von [UNTERNEHMEN] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/87 angenommenen Verpflichtung erfolgt und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”
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