Artikel 3 VO (EU) 2021/620

Infektion mit dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex(M. bovis, M. caprae und M. tuberculosis) (MTBC)

(1) Die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten mit dem Status „seuchenfrei” in Bezug auf Infektionen mit dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberculosis) (MTBC) sind in Anhang II Teil I aufgeführt.

(2) Die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten mit einem genehmigten obligatorischen Tilgungsprogramm für Infektionen mit MTBC sind in Anhang II Teil II aufgeführt.

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