Artikel 5 VO (EU) 2021/620

Enzootische Leukose der Rinder (EBL)

(1) Die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten mit dem Status „seuchenfrei” in Bezug auf die Enzootische Leukose der Rinder (EBL) sind in Anhang IV Teil I aufgeführt.

(2) Die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten mit einem genehmigten optionalen Tilgungsprogramm für EBL sind in Anhang IV Teil II aufgeführt.

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