Artikel 9 VO (EU) 2021/620
Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) (Infektionen mit BTV)
(1) Die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten mit dem Status „seuchenfrei” in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) (Infektionen mit BTV) sind in Anhang VIII Teil I aufgeführt.
(2) Die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten mit einem genehmigten optionalen Tilgungsprogramm für Infektionen mit BTV sind in Anhang VIII Teil II aufgeführt.
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