ANHANG XV VO (EU) 2021/620
INFEKTION MIT MARTEILIA REFRINGENS
TEIL I
Mitgliedstaat(*) | Gebiet |
---|---|
Irland | Gesamtes Hoheitsgebiet |
Vereinigtes Königreich (Nordirland) | Die gesamte Küstenlinie Nordirlands mit Ausnahme von: Belfast Lough und Dundrum Bay |
TEIL II
Derzeit keine.Fußnote(n):
- (*)
Gemäß dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten für die Zwecke dieses Anhangs Verweise auf Mitgliedstaaten auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.
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