ANHANG XVII VO (EU) 2021/637

Tabelle EU-CRC – Qualitative Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Kreditrisikominderungstechniken

Frei formatierbare Textfelder für die Offenlegung qualitativer Informationen.
RechtsgrundlageZeileFreier Text
Artikel 453 Buchstabe a CRRa)Beschreibung der Kernmerkmale der Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting und Angabe des Umfangs, in dem die Institute davon Gebrauch machen.
Artikel 453 Buchstabe b CRRb)Kernmerkmale der Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung der berücksichtigungsfähigen Sicherheiten.
Artikel 453 Buchstabe c CRRc)Beschreibung der wichtigsten Arten von Sicherheiten, die vom Institut zur Kreditrisikominderung angenommen werden.
Artikel 453 Buchstabe d CRRd)Für Garantien und Kreditderivate, die zur Kreditbesicherung verwendet werden, die wichtigsten Arten von Garantiegebern und Kreditderivatgegenparteien und deren Kreditwürdigkeit, die zur Verringerung der Eigenkapitalanforderungen verwendet werden, unter Ausschluss derjenigen, die als Teil von synthetischen Verbriefungsstrukturen verwendet werden.
Artikel 453 Buchstabe e CRRe)Informationen über Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung.

Meldebogen EU CR3 – Übersicht über Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegung der Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken

Unbesicherte Risikopositionen – BuchwertBesicherte Risikopositionen – Buchwert
Davon durch Sicherheiten besichertDavon durch Finanzgarantien besichert
Davon durch Kreditderivate besichert
abcde
1Darlehen und Kredite
2Schuldverschreibungen
3Summe
4Davon notleidende Risikopositionen
EU-5Davon ausgefallen

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