Präambel VO (EU) 2021/638
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma(1), insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
- (2)
- Der Rat hat am 22. März 2021 die Verordnung (EU) 2021/479(2) angenommen, durch die die Benennungskriterien auf Tätigkeiten ausgedehnt wurden, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie die Möglichkeit ausgeweitet wurde, restriktive Maßnahmen gegen wirtschaftliche Interessen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) zu verhängen.
- (3)
- Der Rat hat am 22. März 2021 auch die Verordnung (EU) 2021/480(3) angenommen, durch die als Reaktion auf den Militärputsch vom 1. Februar 2021 und die seitdem von den Streit- und Polizeikräften in Myanmar/Birma begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen restriktive Maßnahmen gegen elf Personen verhängt wurden.
- (4)
- In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten zehn Personen und zwei Organisationen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.
- (5)
- Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (ABl.L 121 vom 3.5.2013, S. 1).
- (2)
Verordnung (EU) 2021/479 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 99 I vom 22.3.2021, S. 13).
- (3)
Durchführungsverordnung (EU) 2021/480 des Rates vom 22. März 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 99 I vom 22.3.2021, S. 15).
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