Präambel VO (EU) 2021/638

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma(1), insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
(2)
Der Rat hat am 22. März 2021 die Verordnung (EU) 2021/479(2) angenommen, durch die die Benennungskriterien auf Tätigkeiten ausgedehnt wurden, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie die Möglichkeit ausgeweitet wurde, restriktive Maßnahmen gegen wirtschaftliche Interessen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) zu verhängen.
(3)
Der Rat hat am 22. März 2021 auch die Verordnung (EU) 2021/480(3) angenommen, durch die als Reaktion auf den Militärputsch vom 1. Februar 2021 und die seitdem von den Streit- und Polizeikräften in Myanmar/Birma begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen restriktive Maßnahmen gegen elf Personen verhängt wurden.
(4)
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten zehn Personen und zwei Organisationen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.
(5)
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (ABl.L 121 vom 3.5.2013, S. 1).

(2)

Verordnung (EU) 2021/479 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 99 I vom 22.3.2021, S. 13).

(3)

Durchführungsverordnung (EU) 2021/480 des Rates vom 22. März 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 99 I vom 22.3.2021, S. 15).

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