Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/655
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. April 2021
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Generaldirektor
Generaldirektion Finanzstabilität,
Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
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