Ziel |
Indikator |
In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a festgelegte Ziele |
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1.
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Anzahl der neuen Beschwerden im Bereich des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge.
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2.
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Index für Hemmnisse für den Handel mit Dienstleistungen.
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3.
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Anzahl der Besuche auf dem Portal „Ihr Europa” .
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In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii festgelegtes Ziel |
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1.
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Anzahl der Fälle von Nichteinhaltung von Vorschriften im Bereich Waren, einschließlich Verkäufe über das Internet.
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2.
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Anzahl gemeinsamer Marktüberwachungsaktionen.
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In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b festgelegtes Ziel |
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1.
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Anzahl der KMU, Cluster und Organisationen von Unternehmensnetzwerken sowie Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen, die aus dem Programm unterstützt werden, insbesondere im Hinblick auf Internationalisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
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2.
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Anzahl der unterstützten Unternehmen, die Unternehmenspartnerschaften eingegangen sind.
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3.
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Anzahl der Unternehmer, die Mentoring- und Mobilitätsprogramme nutzen, darunter Jungunternehmer, neue Unternehmer und Unternehmerinnen sowie andere spezifische Zielgruppen.
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In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i festgelegtes Ziel |
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1.
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Anteil der durch die Mitgliedstaaten als nationale Normen umgesetzten europäischen Normen an den geltenden europäischen Normen insgesamt.
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In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii festgelegtes Ziel |
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1.
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Prozentsatz der von der Union übernommenen internationalen Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards.
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In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer i festgelegtes Ziel |
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1.
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Index der Verbraucherlage.
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In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer ii festgelegtes Ziel |
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1.
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Anzahl der Positionspapiere und Reaktionen von Begünstigten bei öffentlichen Konsultationen im Bereich Finanzdienstleistungen.
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In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e festgelegtes Ziel |
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1.
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Anzahl der erfolgreich durchgeführten nationalen Tier- und Pflanzengesundheitsprogramme, einschließlich der Anzahl der erfolgreich durchgeführten Notfallmaßnahmen gegen Pflanzenschädlinge und Tierseuchen.
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In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f festgelegtes Ziel |
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1.
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Wirkung der im Internet veröffentlichten Statistiken: Anzahl der Erwähnungen im Internet sowie positive/negative Meinungen.
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