ANHANG I VO (EU) 2021/692

IM RAHMEN DES PROGRAMMS UNTERSTÜTZTE TÄTIGKEITEN

Die in Artikel 2 festgelegten allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms werden insbesondere durch Unterstützung folgender Tätigkeiten verfolgt:

1.
Sensibilisierung, Förderung und Verbreitung von Informationen im Rahmen der unter das Programm fallenden Bereiche und Ziele zur Verbesserung der Kenntnisse in Bezug auf die Rechte und Werte und die damit zusammenhängenden Strategien;
2.
gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren zwischen den Akteuren, um die Kenntnisse und das gegenseitige Verständnis zu verbessern;
3.
analytische und Überwachungstätigkeiten, um in den Programmbereichen ein besseres Verständnis der Lage in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene zu erreichen und um die Umsetzung des Unionsrechts und der Strategien der Union und die Einhaltung der Werte der Union in den Mitgliedstaaten zu verbessern, einschließlich durch die Erhebung von Daten und Statistiken, durch die Entwicklung gemeinsamer Methoden und erforderlichenfalls von Indikatoren oder Referenzwerten, durch Studien, Forschungsarbeiten, Analysen und Erhebungen, durch Evaluierungen, durch Folgenabschätzungen und durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterial;
4.
Schulung einschlägiger Akteure zur Verbesserung der Kenntnisse über die unter die einzelnen Programmbereiche fallenden Strategien und Rechte;
5.
Entwicklung und Pflege von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie;
6.
Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeinnützigen Akteuren, die in den Programmbereichen tätig sind, damit

a)
ihre Reaktionsfähigkeit gestärkt wird und für alle Bürgerinnen und Bürger ein angemessener Zugang zu ihren Dienstleistungen und ihren Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten sichergestellt wird;
b)
sie Interessenvertretungsaktivitäten zur Förderung der Rechte durchführen können, wodurch auch der Schutz und die Förderung der Werte der Union und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden sowie zum demokratischen Dialog, zur Transparenz und zur verantwortungsvollen Verwaltung – auch in Fällen, in denen der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft abnimmt – beigetragen wird;

7.
Steigerung des Bewusstseins der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere junger Menschen, für die Kultur, das Kulturerbe, die Identität und die Geschichte Europas, auch in Bezug auf totalitäre und autoritäre Regime und andere prägende Abschnitte der jüngeren Geschichte Europas, um das Geschichtsbewusstsein und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger Europas für die Union zu stärken und Toleranz, gegenseitiges Verständnis, den interkulturellen Dialog und die Achtung der Vielfalt zu fördern;
8.
Begegnungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger verschiedener Nationalitäten und aus unterschiedlichen Kulturen durch Ermöglichung der Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten und Projekten der Zivilgesellschaft, um so die Voraussetzungen für einen besseren von der Basis ausgehenden Ansatz zu schaffen und bürgerschaftliche und demokratische Beteiligung zu stärken;
9.
Förderung und Erleichterung der aktiven und inklusiven Teilhabe am Aufbau einer demokratischeren Union sowie Sensibilisierung für Rechte und Werte durch die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft;
10.
Ausbau der Kapazitäten europäischer Netzwerke zur Förderung und Weiterentwicklung des Unionsrechts sowie der Werte, der politischen Ziele und der Strategien der Union;
11.
Finanzierung der technischen und organisatorischen Unterstützung für die Durchführung der Verordnung (EU) 2019/788 und damit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung ihres Rechts, europäische Bürgerinitiativen vorzuschlagen und zu unterstützen;
12.
Verbesserung der Kenntnisse über das Programm und Verbreitung und Übertragbarkeit seiner Ergebnisse sowie Förderung seiner Außenwirkung, unter anderem durch Einrichtung und Unterstützung von Kontaktstellen für das Programm.

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