Artikel 7 VO (EU) 2021/694
Spezifisches Ziel 4 Fortgeschrittene digitale Kompetenzen
(1) Mit dem finanziellen Beitrag der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 4 — Fortgeschrittene digitale Kompetenzen wird die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen in den Bereichen des Programms unterstützt, um einen Beitrag zum Ausbau des europäischen Talentpools zu leisten, die digitale Kluft zu überbrücken und größere Professionalität zu fördern, insbesondere im Hinblick auf Hochleistungsrechnen und Cloud-Computing, Big-Data-Analyse, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain), Quantentechnologien, Robotik und KI, unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter. Um Qualifikationsungleichgewichte zu beheben und die Spezialisierung in digitalen Technologien und Anwendungen zu fördern, werden mit dem genannten finanziellen Beitrag die folgenden operativen Ziele verfolgt:
- a)
- Unterstützung der Konzeption und Durchführung hochwertiger langfristiger Schulungen und Kurse, einschließlich integrierten Lernens, für Studierende und für Arbeitskräfte;
- b)
- Unterstützung der Konzeption und Durchführung hochwertiger kurzfristiger Schulungen und Kurse für Arbeitskräfte, insbesondere in KMU und im öffentlichen Sektor;
- c)
- Unterstützung hochwertiger Schulungen am Arbeitsplatz und von Praktika für Studierende und Arbeitskräfte, insbesondere in KMU und im öffentlichen Sektor.
(2) Die Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels 4 werden in erster Linie im Wege der direkten Mittelverwaltung durchgeführt.
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